Rechtsanwalt Ralph Veil (Mattil & Kollegen) sorgt mit Innenhaftungsrisiko-Urteil für ein “Kick-Back Reloaded”

/ 30.01.2015 / / 1.267

Rechtsanwalt Ralph Veil aus München bereitet akltuell deutschen Finanzberatern schlaflose Nächte. Der Mitarbeiter der renommierten Anlegerkanzlei “Mattil und Kollegen” aus München hat für eine Mandantin ein Urteil erstritten, das in die Geschichte des Bank- und Kapitalmarktrechts eingehen könnte. Das Gericht verurteilte die Unicreditbank einer Anlegerin rund 12.500 Euro zu erstatten, die erfolglos in einen Schiffsfonds investiert worden waren.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Die Bank wurde zur kompletten Rückabwicklung verurteilt, da das Gericht fehlende Risiko-Aufklärung bei der Beratung durch die Unicreditbank bemängelt hatte. Das Besondere dabei: Es ging um Bestandteile des GmbH-Gesetzes, die bislang in dieser Form noch niemals von deutschen Gerichten behandelt worden waren. Das GmbH-Gesetz sagt aus, dass Gesellschafter einer GmbH, also auch Kommanditisten einer Schiffsfondsgesellschaft und der Gesellschaften anderer geschlossener Fonds, für die Liquidität der Gesellschaft herangezogen werden können, wenn diese über einen langen Zeitraum rote Zahlen schreiben.

Bislang hatte noch kein deutsches Obergericht in Schadensersatzverfahren gegen Emittenten und/oder Berater  diesen vermeintlichen “Prospektfehler” bemängelt. Aber nahezu kein in den letzten Jahren herausgebrachter geschlossener Fonds hat seine Gesellschafter über dieses so genannte “Innenhaftungsrisiko” aufgeklärt. Demnach sitzen jetzt auch alle in der Prospekthaftungsfalle.

Allerdings: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte eventuell von der nächsten Instanz “kassiert” werden. Es kann aber auch bis vor den Bundesgerichtshof gehen und hier für ein “Kick-Back-Reloaded” sorgen. Die Kick-Back-Entscheidung des BGH hatte 2009 dafür gesorgt, dass alle Kapitalanlagen, bei denen über geflossene Rückvergütungen nicht aufgeklärt worden waren, rückabgewickelt werden konnten.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Hier auf Kapitalschutz.tv mehr über das Urteil erfahren

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Anwälte / Bank & Bürgschaft Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961