Anderson Holding AG insolvent – Möglichkeiten der Anleger

/ 24.05.2017 / / 376

Die Anderson Holding AG, ein Immobilieninvestor aus Berlin, hat beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenz angemeldet. Die Anderson-Gruppe hat sich nach eigenen Angaben auf den Erwerb, Entwicklung und Betreuung von Pflegeeinrichtungen und Sozialbauten spezialisiert.

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Zur Anderson-Gruppe zählen insgesamt sieben Tochtergesellschaften. Von der Insolvenz ist derzeit nur die Anderson Holding betroffen. Zur Finanzierung der Gruppe wurden überwiegend Gelder bei privaten Anlegern eingesammelt. Rund 1000 Anleger sollen sich mit einem Anlagevolumen von insgesamt ca. drei Millionen Euro beteiligt haben. Ihnen wurden Renditen von teilweise bis zu zehn Prozent versprochen. Für die Betreuung der Anleger war die  – bislang nicht von der Insolvenz betroffene – Tochtergesellschaft Anderson Erste Grundwert GmbH & Co.KG zuständig.

Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte: „Da die Tochtergesellschaft Anderson Erste Grundwert GmbH & Co.KG bislang nicht von der Insolvenz betroffen ist, bleiben die Darlehensverträge der Anleger zunächst unverändert bestehen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sich bei derartigen Unternehmenskonstruktionen die Insolvenz auch auf die Tochtergesellschaften ausweitet. Daher sollten die betroffenen Anleger sich jetzt anwaltlich beraten lassen, ehe ihnen ein finanzieller Schaden entsteht.“

Um Schaden abzuwenden, bieten sich mehrere Optionen. „Es kann geprüft werden, ob die Darlehensverträge gekündigt oder widerrufen werden können. Aber auch Schadensersatzansprüche gegen die Emittentin können in Betracht kommen“, so Dr. Meschede. Darüber hinaus seien auch Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen denkbar.

Zur Anderson-Gruppe gehören derzeit fünf Gebäude. Drei davon befinden sich im Umbau. Für die beiden bewirtschafteten Objekte in Malliß bei Ludwigsburg und in Zierenberg bei Kassel bemüht sich der Insolvenzverwalter nach eigenen Angaben um eine Fortführungslösung. Dr. Meschede: „Die Anleger sollten jetzt aber nicht untätig bleiben, sondern ihre Möglichkeiten frühzeitig überprüfen.“

 

Mehr Informationen: www.finanzmarkt-recht.de

 

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