Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Provider eines Blogs nicht generell in Haftung genommen werden kann für Behauptungen, die in Blogs auf seinem Server gepostet werden. Der Kläger hatte im aktuellen Verfahren die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Internet auf Unterlassung in Anspruch nehmen wollen.
Die Beklagte mit Sitz in Kalifornien stellt die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für eine Website und für die unter einer Webadresse eingerichteten Weblogs (Blogs) zur Verfügung. Hinsichtlich der Blogs, journal- oder tagebuchartig angelegten Webseiten, fungiert die Beklagte als Hostprovider. Ein von einem Dritten eingerichteter Blog enthält unter anderem eine Tatsachenbehauptung, die der Kläger als unwahr und ehrenrührig beanstandet hat. [mehr lesen →]