verbraucherschutz.tv lügt (nicht – bewiesener Maßen)

/ 12.08.2011 / / 80

Herr Michael Burat bezichtigt verbraucherschutz.tv auf seinem Blog der Lüge und führt dazu zwei Urteile an, die eben genau das aussagen, was ich meine: Es gibt keine Urteile gegen widersprochene Mahnbescheide. Die von Herrn Burat in seinem Blog angeführten “Beweise” sind nur Urteile gegen Widersprüche auf Vollstreckungsbescheide (Ich danke Frau Rechtsanwältin M. für die Info). Dies ist ein ganz anderes Thema. Diese Beklagten haben dem Mahnbescheid NIE widersprochen – und das war ihr Fehler.


Wen es interessiert: Michael Burats Blog zum Thema “verbraucherschutz.tv lügt”


Was damit wohl zu belegen wäre: Herr Burat kann kein Urteil gegen widersprochene Mahnbescheide aufführen, was ich so lange behaupte, bis er mir das Gegenteil beweist.

Witzig ist: Er gibt seinen Fehler nicht zu, lässt mich von seinen Vasallen anschnöseln und damit den Eindruck entstehen, ich wäre eine ebenso unterbelichtete wie gescheiterte Existenz.

Aktueller Eintrag auf savonarola.org von DexterFan

“Doch zum Thema
Sie Herr Burat müssen zugeben dass es kein Verurteilung eines Opfers, das dem Mahnbescheid widersprochen hat bis dato gibt. Das ist die Behauptung auf dem besagten Blog (verbraucherschutz.tv) und das entspricht der Wahrheit.

Somit ist Ihr Aufruf hier auf Lügen aufgebaut”

Was er wohl in einem anderen Beitrag meint, unterstreicht die Wahrheit meiner Aussage, dass es nämlich bislang noch keine Klagen gegen widersprochene Mahnbescheide gibt..

Michael Burat: “Es handelt sich übrigens um ein Verfahren, in dem ein Verbraucher auf Zahlung verklagte wurde, der gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat. So wie es aussieht, läuft das Verfahren ganz erfreulich. In Kürze wird daher das erste Urteil vorliegen, an Hand dessen auch verbraucherschutz.tv versteht, wo der Hase läuft.”

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Erstes Urteil? Ich dachte, es gäbe schon Hunderte?? Ich habe behauptet, es gibt noch keins – also MB : “Wer lügt hier?”

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: 10 Kommentare
Kategorien: Deutsche Zentral Inkasso Schlagwörter:

10 Kommentare zu “verbraucherschutz.tv lügt (nicht – bewiesener Maßen)”

  1. Rauschebart sagt:

    Ahhhh, jetzt verstehe ich, was da passiert ist. Mann sind die Abofallen-Abzocker leicht durchschaubar!

    Also 1. Die immer wieder angesprochenen Mahnbescheide sind allesamt Vollstreckungsbescheide. (Auf der Webseite von webtains – nein ich lege keine links auf Abzocker – wurden ungefähr 50 von den Dingern eingestellt)

    Admin: Sag ich doch die ganze zeit, selbst die beiden Beispiele in Burats “verbraucherschutz.tv lügt-Artikel” sind Vollstreckungsbescheide. und er gibt selbst zu, dass es noch kein einziges Urteil gegen widersprochene Mahnbescheide gibt und er auf das erste Urteil wartet

    2. Frage: warum wurden nicht die vorher erlassenen Mahnbescheide eingestellt? Antwort: hätten die tun können, aber ein Vollstreckungsbescheid hat mehr Drohpotenzial.

    Admin: Was willst du da einstellen, ein Mahnbescheid sagt doch gar nichts aus??

    3. Frage: warum hat man nichts davon gehört? Bei der derzeit laufenden Inkassowelle hört man von Drohschreiben, aber kein einziger Nutzer schreibt, dass er je einen Mahnbescheid erhalten hätte? Antwort: die sind entweder gegen “gefällige” Nutzer erlassen worden, wahrscheinlicher ist aber, dass die gegen Nutzer mit absolut unbrauchbaren Namen aber zustellungsfähigen Adressen erlassen wurden, etwa wenn für bis 4 Wochen einfach ein Phantasiename an den Briefkasten geschrieben wurde.

    Mann Mann Mann, so viel Gebimmels für ein bisschen mehr Drohpotenzial. Es bleibt dabei. Bester Rat bei Eingang einer Forderung aus dem Nutzloszirkel: nicht zahlen, tot stellen und gut ist.

  2. Rauschebart sagt:

    Jooohooohooo, Mahnbescheide und ‘ne Buddel voll Rum!

    Klar haben die Mahnbescheide beantragt und die sind auch erlassen worden, aber nur gegen handverlesenes Publikum, das dann auch bereit war, die folgenden Prozsesse zu verlieren.

    So ist das mit den Mahnbescheiden. Immer nur soviel zugeben, wie auch bewiesen werden kann und ansonsten lügen bis sich die Balken biegen.

    Man erkennt die Strukturen dahinter, die sind nicht gerade sonderlich intelligent, um nicht zu sagen strunzdoof. Da macht sich ein Burat über die mangelnden Orthographiekenntnisse lustig, und das obwohl er keinen Satz unfallfrei hinkriegt. Gleiches Problem bei Drescher, der meint, seinen Senf auch noch dazugeben zu müssen.

    Das Witzige dabei ist ja schon fast, dass all die abzockenden Herren über eine dicke fette Lese-Rechtschreibschwäche verfügen. Sich aber genau diese Schwäche für ihre Abzocken zu Nutze machen, auf die sie selbst als Erste reingefallen wären.

    Jooohoohoo Mahnbescheide und ‘ne Buddel voll Rum!

  3. Marco sagt:

    Burat will durch einen neuen Artikel unbedingt beweisen das auch welche verklagt wurden die gegen einen Mahnbescheid widersprochen haben.

    Gleichzeitig hetzt er gegen Menschen die nicht das Kleingeld haben wie ein Herr Burat.

  4. Beluga59 sagt:

    Hallo Admin
    Meine Bewunderung hast Du, Deine Aussagen unterstütze ich voll und ganz und möchte hier noch etwas in Frage stellen.

    Auf unserem Blog helfen wir zu 85% Burat geschädigten Personen, dies mit E-Mail Kontakt.

    Von den 400’000 Aufrufen auf unsere Seiten seit März 2011 (Wir mussten den Blog neu Aufbauen) landen 72% auf Seiten die Burat und seine “Angebote” betreffen.

    Mittlerweile haben wir über 3200 Mails erhalten seit dem 1.1.2010, mit diesen Betroffenen halten wir Kontakt und keiner dieser Personen hat je einen Mahnbescheid von Burat und CO. bekommen.

    Seltsam oder nicht??

    Dir alles gute und stecke Deinen Kopf nicht in den Sand, die Leser brauchen Dich!

    Admin: Es ist halt doof, dass man so alleine da steht. Und der Burat quasselt sich was zurecht wie’s ihm passt. Da bloggt er, dass es hunderte von Klagen gegen widersprochene Mahnbescheide gibt, 10 Minuten später gibt er selbst zu, dass es noch nicht einen Klageerfolg gegen Opfer gibt, die einem Mahnbescheid widersprochgen haben, genau wie ich das auf meiner Seite geschrieben habe.

    “…Es handelt sich übrigens um ein Verfahren, in dem ein Verbraucher auf Zahlung verklagte wurde, der gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat. So wie es aussieht, läuft das Verfahren ganz erfreulich. In Kürze wird daher das erste Urteil vorliegen, an Hand dessen auch verbraucherschutz.tv versteht, wo der Hase läuft.”

    Der ist so abgebrüht, so selbstgefällig in der angeblichen Unverletzlichkeit, dass ich ich mich so langsam frage: “Oder kommt er letzten Ende durch damit?”

    Überleg mal : Ich schreibe “Es gibt kein Veurteilung eines Opfers, das dem Mahnbescheid widersprochen hat” – Er schreibt: “verbraucherschutz.tv lügt” – Kurze Zeit später bloggt er: “Bald gibt es das erste Urteil!” Für wie blöd hält der uns? Neuber selbst hält verbraucherschutz.tv für rechtlich nicht angreifbar. Moment: Wenn ich lüge müsste ich doch angreifbar sein. Es ist der Hammer…Die malen sich die Welt so wie sie denen gefällt… Burat Langstrumpf…

  5. Rauschebart sagt:

    ja ja, der Herr Burat mit der schwarzen Weste… ich habe einige Zeit gerätselt, was der Blog sollte und warum ausgerechnet jetzt das Coming-Out der Syndikus-Syndikats-Abzocker erfolgte. Aber wie immer ist das Spielchen durchschaubar und wie immer merkt man die juristische Logik hinter dem Geschehen, wenn man nur um genug Ecken denkt.

    Aber fangen wir doch mal an:

    Da sit über sicher 5 bis 6 Jahre über diverse Kreise munter mit Abofallen abgezockt worden, ohne dass je ein Abzockerlein es gewagt hätte, seine dreiste Forderung per Gericht einzutreiben. (Stimmt nicht ganz, denn da gab es ja noch den Versuchsballon in Alzey, der dem Abzockerlein aber leider ein wenig auf die Füsse gefallen ist.)

    zum Einen sind solcherlei (Zivil-)Prozesse kinderleicht zu fingieren, und das sogar mit einem Rechtsbeistand an der Seite, denn was soll der helfen können, wenn er mit schlechten/falschen Informationen gefüttert wurde, der Beklagte im Prozess, den Vertragsbestand unumwunden zugibt und Zeugen auch noch in den Rücken fallen. Im Zivilprozess wird nach Sachvortrag entschieden und eben nicht nach dem Geschmäckle, das vielleicht dem einen oder anderen Richter verbleibt, wenn er denn die Figuren und ihr Verhalten so betrachtet. Es wird ja auch nie auf das Urteil in Alzey verwiesen, das sich sehr eingehend mit dem Abzockangebot auseinandergesetzt hat und sehr deutliche Worte gefunden hat.

    Erpressbar durch die fingierten Beklagten sind die Abzocker auch nicht, denn der Beklagte würde sich und nicht den Abzocker des Straftatbestands eines Prozessbetruges bezichtigen, und wer macht das schon?

    Zum anderen wird ersichtlich, dass die fehlenden Inkassoanwälte über diese Konstruktion mühelos kompensiert werden können.

    Es fällt weiter auf, dass auf angeblich Hunderte von Mahnbescheiden verwiesen wird, von denen aber nicht ein einziger im Vorfeld bekannt wird. Merkt man schon waw?

    Dann werden die inzwischen reihenweise erlassenen Urteile in div. Datenbanken veröffentlicht, die teilweise nicht mal den Abzockern direkt zuzuordnen sind und dort per bezahlter Google-Adwords-Kampagnen beworben. Wird schon ein wenig deutlicher, nicht wahr?

    Betrachten wir diese Entwicklung von der anderen Seite, wird aber auch deutlich, dass ein Systemchef deutlich gemacht haben wird, dass Schluss erst dann ist, wenn er es anordnet und nicht wenn Abzockers aufhören wollen. Und so ergibt sich fast zwangsläufig die Entladung von Abzockers in Beschimpfungen und Beleidigungen, was schon zynische Züge annimmt.

    Sehr wohlwollend werden Abzockers von einem weiteren systemrelevanten Anwalt begleitet, der mittlerweile seine Maske komplett abgerissen hat, um beifällig das Geschehen zu kommentieren.

    Das ist die Schaumkrone der nächsten Abzockwelle. Pfui Spinne, so ekelhaft ist das!

  6. Robert Koch sagt:

    …ja,ja, der Herr Burat.

    Der Mann mit der weißen Weste und dem Recht auf seiner Seite – so zeigt er sich gerne.
    Und ich finde es erstaunlich, dass er so viel Zeit hat, in seinem Blog so viel zu schreiben und zu kommentieren.

    Leider hat er mir noch nicht auf meine unbequemen Fragen geantwortet und sperrt ständig meine IP-Adressen aus. Aber so leicht wird es für ihn nicht – das ist nicht sein Fachgebiet – hier bin ich zu Hause!

    Es wäre besser, wenn er sich um das Thema Datenschutz kümmern würde, bevor er hier Ärger bekommt.

    Schöne Grüße

    Robert Koch

  7. Rauschebart sagt:

    Na, na na, langsam. Imho bringt es nichts, die Diskussion auch noch persönlich ausufernd mit dem Abzocker direkt auszufechten, der gerade sein Modell perfektioniert hat, indem er fingierte Prozesse als Beleg für die angebliche Kostenpflicht präsentiert.

    Mir ist noch aufgefallen, dass kein Beklagter einen Hinweis darauf bringt, wie er denn in die Kostenfalle gelockt worden ist. Das, denke ich, würde kein Richter so ohne Weiteres durchwinken, nämlich, dass ich über den Trefferlink, div. Vorschaltseiten völlig ohne Preishinweis oder Auszeichnung einer Kostenpflicht erst dann auf die eigentliche Seite gerate. Wenn überhaupt, so wird nur die eigentliche domain mit dem Kostenhinweis zitiert. So würde sich ein normaler Beklagter nicht verhalten!

  8. Marco sagt:

    Auch schön:
    BDIU distanziert sich von „DOZ Deutsche Zentral Inkasso“
    http://www.bdiu.de/presse/pressemeldungen/hinweis/index.html

    Admin: Na und, was nutzt es? Die machen was sie wollen. Keiner schreitet ein, die paar Einzelkämpfer reiben sich auf. Ich hab sowas von die Schnauze voll. Langsam glaube ich, diese Gesellschaft hat genau die Abzocker verdient die sie grad hat. Ich mach das hier noch ein paar Tage und dann beim Rausgehen das Licht aus…Armes Deutschland…

  9. Marco sagt:

    Man muss bedenken das welche die eine Ratenzahlung vereinbart haben und somit die Forderung anerkannt haben, dann nicht zahlen, auch gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen können. Wenn Burat hier anschließend klagt, hat er schon so gut wie gewonnen. Burat wird dann solche Urteile auch wieder so verfälschen als sei die Forderung rechtens weil das Gericht XXXX entschieden hat.

    Darum liegt bei den Mahnungen der Inkassomafia schon immer ein Formular für eine Ratenzahlung bei.

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