Es kann mich einer der hier mitlesenden Anwälte korrigieren, aber ich will trotzdem mal versuchen, das Wittener Urteil Wolfgang gegen Tomas von outlets.de zu erklären.Dieses Urteil befasst sich nämlich NICHT mit einer möglichen Zahlungspflicht sondern nur damit, ob wirklich eine aktive “Täuschungshandlung” vorliegt oder nicht. Wolfgang hat es also mit einer so genannten “Festellungsklage” versucht und ist – leider – damit gescheitert, denn die Täuschungshandlung wurde nicht nachgewiesen, bzw. festgestellt, und so muss Wolfgang die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen. [mehr lesen →]
