Abofallen geht’s ans Ersparte


Na also, geht doch: Das Hessische OLG hat bereits im Mai diesen Jahres ein denkwürdiges Urteil gefällt. Zwischen den Zeilen ist es der Knockout für jede Abofalle nach aktuellem Strickmuster. Das Urteil definiert einen Gewinnabschöpfungsanspruch auf die Erlöse von Abofallen, wenn diese so angelegt sind, zumindest einen Teil der User z.B. über die Kostenpflicht bewusst im Unklaren zu lassen. Das heißt: Abofallenbetreiber haben aktuell mehr damit zu tun, ihr Geld in Sicherheit zu bringen, als neues Geld hinein zu bekommen. Wer sich wirklich für das Thema interessiert, sollte sich das Urteil hier mal ansehen. Für mich ist es eine der entscheidensten Grundlagen für die Zukunft dieses “Geschäftsbereiches” und nur ein Argument mehr, jedem Opfer zu sagen: Zahl nicht, ignorier es einfach!

Hier das Urteil lesen



verbraucherschutz.tv empfiehlt die Rechtsanwälte Schulze und Greif für kompetenten Rechtsrat rund um Internetabzocke, insbesondere für 1und1-, Deutsche Zentral Inkasso-, outlets- und top-of-software-Geschädigte. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Rechtsberatung und –vertretung mit Kosten verbunden ist.
Hier unverbindlich Kontakt aufnehmen - oder Telefon: 0 371 433 111 0 oder Mail: info@schulze-greif.de und zu Anlegerschutz-Themen wie Solar Millennium AG Dr. Ralf Stoll

Hier weitere Anwaltsempfehlungen finden.


Tags: