Einsteilige Verfügung gegen Antassia GmbH


Wenn man sich wehren will dann schon richtig. Mein Respekt für eine Aktion des Stuttgarter Systemhauses Maier, das jetzt eine einstweilige Verfügung gegen die Antassia GmbH (Top-of-software.de) erreicht hat. Wer sich von dieser Firma belästigt fühlt, der kann dem Beispiel der Stuttgarter folgen und über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung erreichen. Die Antassia-GmbH darf dann keine Mails mehr zusenden.

Hier den ganzen Artikel lesen



verbraucherschutz.tv empfiehlt die Rechtsanwälte Schulze und Greif für kompetenten Rechtsrat rund um Internetabzocke, insbesondere für 1und1-, Deutsche Zentral Inkasso-, outlets- und top-of-software-Geschädigte. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Rechtsberatung und –vertretung mit Kosten verbunden ist.
Hier unverbindlich Kontakt aufnehmen - oder Telefon: 0 371 433 111 0 oder Mail: info@schulze-greif.de und zu Anlegerschutz-Themen wie Solar Millennium AG Dr. Ralf Stoll

Hier weitere Anwaltsempfehlungen finden.


Tags: ,