Die Chemnitzer Rechtsanwaltskanzlei Schulze & Greif hat sich in Kooperation mit verbraucherschutz.tv als Experte für Abzock-Themen etabliert. Auch zu folgender Problematik haben wir uns fachlichen Rat eingeholt: Viele Nutzlosanbieter arbeiten mit langfristigen Verträgen. Heißt: Es wird oft nur der Preis für das erste Jahr gefordert, aber nach 12 Monaten wird eiskalt eine zweite Rechnung serviert – wieder über die gleiche Summe. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Wenn jemand die geforderte Summe + Mahn- und Inkassokosten bezahlt, kann er mit 100prozentiger Sicherheit damit rechnen, dass nach Ablauf des ersten Vertragsjahres das gleiche Prozedere wieder anfängt. Heißt: Man kauft sich nur für ein Jahr von Stress, Sorgen und Belästigungen per Mail und Post frei – nach 12 Monaten fängt der ganze Zauber von vorne an. Vielleicht sollte man versuchen, einen Schlusstrich unter die Sache zu ziehen.
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