Archiv fü Juni 2010



Abzocker bestehen auf Geld für das zweite Jahr

Eingestellt am Montag, 28. Juni 2010

Die Chemnitzer Rechtsanwaltskanzlei Schulze & Greif hat sich in Kooperation mit verbraucherschutz.tv als Experte für Abzock-Themen etabliert. Auch zu folgender Problematik haben wir uns fachlichen Rat eingeholt: Viele Nutzlosanbieter arbeiten mit langfristigen Verträgen. Heißt: Es wird oft nur der Preis für das erste Jahr gefordert, aber nach 12 Monaten wird eiskalt eine zweite Rechnung serviert – wieder über die gleiche Summe. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Wenn jemand die geforderte Summe + Mahn- und Inkassokosten bezahlt, kann er mit 100prozentiger Sicherheit damit rechnen, dass nach Ablauf des ersten Vertragsjahres das gleiche Prozedere wieder anfängt. Heißt: Man kauft sich nur für ein Jahr von Stress, Sorgen und Belästigungen per Mail und Post frei – nach 12 Monaten fängt der ganze Zauber von vorne an. Vielleicht sollte man versuchen, einen Schlusstrich unter die Sache zu ziehen.
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Keine Angst vor dem Mahnbescheid

Eingestellt am Sonntag, 27. Juni 2010

Antassia und Outlets.de sei Dank – Nun hat ganz Abzockdeutschland Angst vor einem Mahnbescheid. Wir hier im Forum haben unseren Teil dazu getan, dass nun mehr und mehr die Erwartung eines offizielles Schreibens für Angst und Schrecken sorgt. Das ist aber nicht Sinn und Zweck eines Mahnbescheides. [mehr lesen →]

Soviel muss Ihnen Ihr Recht wert sein

Eingestellt am Montag, 21. Juni 2010

Viele Nutzlosanbieter arbeiten mit langfristigen Verträgen. Heißt, Es wird oft nur der Preis für das erste Jahr gefordert, aber nach 12 Monaten wird es eiskalt serviert eine zweite Rechnung geben – wieder über die gleiche Summe. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Wenn jemand die geforderte Summe + Mahn- und Inkassokosten bezahlt, kann er mit 100prozentiger Sicherheit damit rechnen, dass nach Ablauf des ersten Vertragsjahres das gleiche Prozedere wieder anfängt. Heißt: Man kauft sich nur für ein Jahr von Stress, Sorgen und Beläsigungen per Mail und Post frei – nach 12 Monaten fängt der ganze Zauber von vorne an. Heißt aber auch: Wer sich wehrt und Prozesskosten fordert, der sollte auch bedenken, dass er im Falle der Rechnungsbezahlung deutlich mehr bezahlt, nämlich auch den Beitrag für das zweite Jahr. [mehr lesen →]