Erfolgreiche Klage gegen opendownload.de-Anwalt

Und wieder ein Urteil, das man auf den Seiten der Abzocker-Homepages niemals finden wird: Das Amtsgericht Marburg hat am 08.02.2010 entschieden, dass die Anwaltskosten eines gegen eine Forderung von www.opendownload.de klagenden Jugendlichen bezahlt werden müssen (Az. 91 C 981/09 (81)).

Der betroffene Jugendliche hatte vom Inkasso-Anwalt eine Mahnung erhalten. Statt zu zahlen suchte er einen Anwalt auf, die entstandenen Kosten wollte er anschließend vom Inkassoanwalt erstattet haben.

Zu Recht: Die Marburger Richter entschieden vor dem opendownload.de-Hintergrund, dass ein Gebühren eintreibender Rechtsanwalt “Beihilfe zu einem versuchten Betrug” leiste. Ähnlich, wie ein gericht in München dies schon der bekannten Abmahnanwältin Katja Günther vorgeworfen hatte.

Und weiter: “Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals www.opendownload.de und der Art und Weise wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkludente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen”.

Weiter heißt es im Urteil: “Das Gericht sieht hierbei auch, dass der Softwaresuchende bei der Eingabe kostenloser Software, beispielsweise OpenOffice, über Suchmaschinen stets die Beklagte zu 1) als erstes Suchergebnis findet. Der verständliche und einsichtige Internetnutzer kann hierbei nicht davon ausgehen ein kostenpflichtiges Abonnement mit zweijähriger Vertragsbindung eingehen zu müssen”


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17 Antworten auf “Erfolgreiche Klage gegen opendownload.de-Anwalt”

  1. Hallo! Ich bin einfach nur platt. Ich habe heute eine Mahnung von outlets bekommen und habe erstmal garkeine Ahnung… Grundsätzlich lese ich die AGBs im Internet und schaue ob es mit Kosten verbunden ist. Normalerweise mache ich garnicht solche Sachen im Internet. Ich weiß garnicht, ob ich mich da wirklich angemeldet habe oder nicht. Keine Auftragsbestätigung keine Rechnung nichts per Email…keine Möglichkeit irgendetwas zu widersprechen..sondern einfach eine Mahnung.Das finde ich echt ne harte Nummer. Trotzdem bleibe ich da cool…keinen Cent bekommen die von mir.

    Admin: Yo, warum solltest du auch nicht cool bleiben? Da steht irgendwo jemand auf uns sagt “Schaun wir mal ob uns die Ulla 150 Euro überweist!” - warum solltest du da in Panik verfallen? Ich würd’s entsorgen und mir erst gedanken machen, wenn ein Mahnbescheid kommt

  2. Hallo,
    leider ist mir mit diesen Abzockern das Gleiche passiert, wie hier beschrieben,ich habe keine Info zu dem Zeitpunkt des Aufrufens gesehen das diese Seiten kostenpflichtig sind. Ich habe heute 4.8.2010 auch eine weitere Mahnung bekommen über 140,00 € die ich nicht bezahlen werde, zu geschickt bekommen.Hatte mit einem Schreiben was ich ebenfalls im Internet gefunden habe gegen die Forderung per Einschreiben /Rückschein Widerspruch eingelegt.Ich werde versuchen eine RA hinzu zuziehen und erfragen wie man diese Abzockern kein weiteres schönens Leben ermöglichen kann.
    Für mich ist klar , ICH WERDE AUF KEINEN FALL BEZAHLEN, ich hoffe Ihr nehmt das genauso war wie ich und lasst Euch von solchen Chaoten nicht einschüchtern.

  3. Hallo
    ich habe heute meine 2.Mahnung per EMail bekommen über 140Euro von der RAZGesellschaft,vielleicht bringt es ja was wenn wir alle die betroffen sind uns zusammen tun und was gegen dieses outlets machen,den es heißt doch gemeinsam sind wir stark,den ich habe genauso wie viele andere Angst alleine zum Gericht zu gehen,denn geschweige ich kann mir kein Anwalt leisten,die Mahnung haben sie am 25.06.2010 geschrieben und heute haben wir den 03.07.2010 und ich sollte bis gestern den 02.07.2010 bezahlen ansonsten fordern sie das jetzt gerichtlich ein.Mir ist es damals auch nicht aufgefallen das das Anmelden was kostet,sonst hätte ich mich nie dort angemeldet.Jetzt kann ich es nicht mehr rückgängig machen und muß die Sache ausschwitzen.

    Admin: Andrea - Angst ist deren schärfste Waffe - ohne deine Angst funktioniert deren System nicht. Die können gar nichts machen gegen dich und selbst wenn es ganz schlimm für dich kommt, dann zahlst du halt ein paar Euro mehr - ist das so schlimm? Du wirst weder verhaftet noch gesteinigt. Es geht nicht darum, wer im Recht ist, sondern nur darum, ob du genug Angst hast, um die Zweifel zu nähren. Für mich käme es im Traum nicht in Betracht sowas zu bezahlen - das wäre für mich echt paradox und unvorstellbar. Du bist ein Opfertyp und auf solche haben die es abgesehen. Wehr dich verflucht noch mal und sei doch nicht so hasenfüßig. Und wehren heißt: Vergiss es!

  4. Hallo,

    wenn ich so sehe wie viele in diese Fallen jedesmal wieder tappen dann werd ich langsam neidisch. Die Leute die kein Gewissen haben Menschen ab zu zocken scheinen recht wohlhabend geworden zu sein. Ich selber bin bereits mindestens drei mal in diese Art von Falle getreten und muss sagen, dass es mir mittlerweile egal ist denn wenn man lange genug einfach nicht zahlt dann kommt da auch nichts. Abgesehen davon kann es viel spaß machen ab und zu mal einen ähnlichen Brief an die zu schreiben wie die an uns.
    Ich kann nur sagen: Nicht die nerven verlieren und immer schön entspannt bleiben und auf keinen Fall etwas zahlen.

  5. @Hardy: wenn du dich dort anmeldest (UND DAS IST DER EINDEUTIGE BEWEIS FÜR ABZOCKE) dann kannst du auch 14 Tage von Vertrag zurücktreten! Ich würde erst wieder Reagieren, wenn ein gelber Brief vom Gericht kommt (wird eher nicht der Fall sein, da die Betrüger soweit dann doch nicht gehen) Sonst keine Reaktion auf Mahnungen oder Rechtsanwaltschreiben oder Inkassobriefchen.

    Admin: Ach Diana, ein eindeutiger Beweis ist gar nix…Ich bleibe dabei: Dem ersten Konatkt sollte man widersprechen, erst dann warten bis zum Mahnbescheid! Widespruch reicht dann aber auch per Mail an die im Impressum hinterlegte Adresse.

  6. @Olga…der Brief vom Gericht wird nicht kommen, da es Abzocke ist (und soweit gehen die normal nicht) Falls wiedererwartend doch, dann darauf Widerspruch einlegen…mehr nicht…

  7. Heute hat es mich wohl das erste Mal erwischt!
    Obwohl ich sonst immer eher ängstlich und vorsichtig war.
    Ich wollte nur schauen ob preiswerte Fernseher im Internet angeboten werden. (Meiner ist defekt)
    In die viel versprechenden Seiten von Outlets.de (Fabrikverkauf) kam ich nur wenn ich meine Adresse angebe und die AGB akzeptiere.
    Das erledigte ich nachdem ich nach dem Widerspruchsrecht geschaut hatte. (kann ja nichts passieren - dachte ich)
    Ein Kennwort für die Seiten mit angehängter AGB und dem farblich unterlegtem Widerspruchsrecht am Fuße einer Mail habe ich daraufhin erhalten.
    Nach dem ich den Zugang aktivierte erkannte ich sehr schnell, dass die Seiten nichts bringen (absoluter Quatsch).
    Ich ahnte bereits, dass ich da vielleicht etwas Dämliches gemacht habe und das Ganze eine Abzocke (Falle) sein könnte.
    Sofort schrieb ich (per Einschreiben) an die angegebene Adresse in Ffm und fordert sie auf meine Adresse sofort wieder zu löschen und meine Anmeldung aus ihrem System zu entfernen.
    Einen geltenden Vertrag habe ich doch nicht mit denen geschlossen? Wenn ja, müsste der Widerspruch doch ausreichen?
    Nun haben mich meine weiteren Recherchen auf diese Seiten hier geführt und meine Vermutung bestärkt, dass ich nun wohl Ärger zu erwarten habe.
    Auch mein Alter schützt mich nicht vor Dummheit.

  8. Ich habe denn geschrieben das ich nicht Zahle jetzt DROHEN sie mir mit einem gericht verfahren ich krieg jetzt langsam mit der angst zu tun aber bloß per Internet nicht durch Briefe was soll ich machen

    Admin: Nichts…

  9. Ja das ist alles sooo schlim, aber ich habe keine Angst mehr,nur Zahlen kommt nicht in frage meine Sache läuft schon zeit 30.11.2009,heute habe ich die 2 Mahnung von der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH bekommen,wie Admin schon geschriben hat die Briefmarke ist schon zu viel,ich werde es ankommen lassen gehe gerne jetzt vor Gericht
    Auf eine gute Zeit eure Christine

  10. Hallo!
    Mir geht es wie vielen anderen hier. Habe soeben die zweite Mahnung bekommen. Der Grundforderung habe ich widersprochen. Aber ich weiß nicht, ob dass so wie ich es gemacht habe rechtskräftig ist, weil ich nur formlos per Mail zurückgeschrieben habe, es müsse sich um einen Irrtum handeln. Ich habe das nicht eindeutig als Widerspruch kenntlich gemacht.
    Wenn es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren käme, könnte ich mir keinen Anwalt leisten. Outlet hat tatsächlich auf seiner Seite Kosten aufgeführt, aber das fällt kaum ins Auge und ich habe das übersehen. Ich will auch einfach nur meine Ruhe haben. Ich habe noch keinen Beitrag darüber gefunden, dass die tatsächlich so ein Mahnverfahren eingeleitet haben. Kann ich davon ausgehen, dass die mich jetzt in Ruhe lassen und einfach von selbst aufgeben?

    Admin; Jenny, zum einen ist das hier weder eine Wahrsagerei noch eine Anwaltsauskunft. Keine Ahnung ob was passiert und ob es weh tut. ich kann dir nur sagen, dass es hier nicht darum geht, ob dein Widerspruch rechtskräftig ist, denn der einzige Anspruch an die rechtmäßigkeit ist die Schriftfor und die Willensbekundung - ob da nun noch Briefmarken in Herzform drauf sind oder nicht tut NICHTS zur Sache. Vergiss diese Sache einfach…

  11. bei den Verträgen von outlets.de wird doch Bezug auf das FernAbsG genommen. wenn ich mir §1 Anwendungsbereich durchlese, dort steht unter Abs. (4) “Dieses Gesetz ist insoweit anzuwenden, als andere Vorschriften für den Verbraucher günstigere Regelungen, insbesondere weitergehende Informationspflichten, enthalten.”
    Wenn ich an die Dienstleistung eines Handwerkers denke, ich beauftrage schriftlich einen Handwerker und kündige dann fristlos, bevor er die Leistung erbracht hat, dann kann der Handwerker ja nicht seine volle Dienstleistung verrechnen, nur was er bis dahin erbracht hat. Bei den Rechnungen von outlets.de handelt es sich doch um Vorauszahlungen für ein Jahr oder zwei! Wenn ich nach drei wochen kündige warum soll ich dann 2 Jahre zahlen? Gibt es da entsprechende Paragraphen?

  12. Ich habe beim Überprüfen der Details des Briefbogens der Firma outlets.de festgestellt, dass diese Leute zwischen der ersten Rechnung vom 17.02.2010 und der ersten Mahnung vom 18.03.2010 die Bank gewechselt haben. Anfänglich war es die Sparkasse Düren, jetzt ist es die Sparkasse Miltenberg-Obernburg.
    Dies läßt den Rückschluss zu, dass die Dürener Bank kalte Füße bekommen hat, oder aber dass das Geld dort im Zuge einer Ermittlung gegen outlets eingefroren wurde.
    Die Sparkasse Miltenberg-Obernburg ist ein seriöses Institut. Wenn Ihr der Bank schreibt und den betrügerischen Sachverhalt mitteilt (am besten per Einschreiben mit Rückschein), dann muss die Bank reagieren, sonst macht sie sich - nach meinem Rechtsverständnis - strafbar. Banken sind im Augenblick ziemlich sensibel. Vielleicht hilft das weiter.

    Admin: Ihr vergesst dabei, dass das was die machen nicht strafbar ist. Nur weil ihr das gern so hättet und es auch eigentlich so sein müsste, ist es noch lange nicht so. Strafbar ist es erst dann, wenn sie gegen Gesetze verstoßen, sie verurteilt werden und weitermachen. Es ist vielmehr aber so, dass Sparkessen sogar eine einstweilige Verfügung gegen die Kontensperrung zu erwarten haben.

  13. Ich bekam Mitte März RAZ-Inkassobüro (GF Katja Günther!)die Mahnung und warte auf den gerichtlichen Mahnbescheid, dem ich widersprechen werde. Was mache ich, wenn ich zu der Zeit in Urlaub bin? Sollen meine Söhne die Mahnung annehmen oder ablehnen, da ich dann ja nicht in der entsprechenden Frist widerrufen könnte? Hast du mir da einen Tipp? - Ansonten herzlichen Dank für dein Forum, ich wär sonst wahrscheinlich schon ‘in die Knie’ gegangen und hätte bezahlt

    Admin: Du musst einer Forderung nur einmal widersprechen. Hast du der Ursprungsforderung widersprochen musst du nicht jeder weiteren mahnung widersprechen. Alle mahnungen und anwaltliche Schreiben, die danach kommen sind unerheblich für den weiteren Verlauf, auch die hier angedrohten Kosten kümmern dich nicht mehr. Erst dem gerichtlichen mahnbescheid musst du widersprechen und der kommt eh per Einschreiben…

  14. Warum kann man da nichts machen gegen diese Betrüger.Ich hab jetzt auch schon die 3 Mahnung bekommen ich weiß auch nicht was ich machen soll

  15. Ich bin auch reingefallen, habe mich aber nach der 1. Zahlungsaufforderung an die Verbraucherzentrale gewandt (per Email). Man hat mir einen Brief diktiert und mir geraten, auf keinen Fall zu zahlen. Die VZ berechnet für diesen Dienst 19 Euro, ein kleiner Betrag im Vergleich zu 192 Euro oder mehr.

  16. habe mich auch bei outlets.de angemeldet habe aber nicht gesehen das es kosten pflichtig ist! Habe per email 3 mal mahnungen bekommen und heute einen Brief von RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH in höhe von 140 euro!!!! muss ich ein widerruf schreiben? helft mir bitte!!!!

    Admin:Gegen eine Mahnung kannst du eigentlich keinen Widerruf schreiben. Du mustt der Grundforderung widersprechen, aber nach der 3. Mahnung wird das schwer. Jetzt musst du auf den Mahnbescheid warten und diesem widersprechen

  17. [...] In eigener Sache: Hört doch endlich auf zu jammern…. die können euch gar nichts und ich kann nicht jedes mal wieder von vorne anfangen. Lest die Beiträge? Postet nur, wenn ihr was beizutragen habt. Das ist hier ein Forum, kein Jammertal. Wir wollen hier konstruktiv arbeiten und nicht in Tränen und Angst ersticken…Es werden immer wieder Fragen gestellt: Was ist besser, soll ich erst das und dann das machen? Meine Antwort darauf: Es ist egal. Ob Ihr das Geld los werdet oder nicht hängt allein davon ab, ob Ihr zahlt oder nicht. Es gibt kein “Müssen” weil es keine ordentlichen Verträge gibt zwischen denen und euch. Hier mal wieder ein interessantes Urteil: [...]

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