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	<title>Kommentare zu: Die Referenzkundenmasche</title>
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		<title>Von: Micky</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/06/die-referenzkundenmasche/comment-page-1#comment-8087</link>
		<dc:creator>Micky</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Feb 2011 09:09:03 +0000</pubDate>
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		<description>Der BGH hat am 04.03.2010 - Az. II ZR 79/09 - entschieden, da&#223; der Internet-System-Vertrag der oben erw&#228;hnten Firmengruppe als Werkvertrag einzustufen ist. Am 27.01.2011 befand der VII. Senat des BGH (130/10 oder 110/10?) in einer weiteren Sache der obigen Kl&#228;ger, da&#223; § 649 BGB bei betreffenden Vertr&#228;gen nicht ausgeschlossen ist und hat in der Frage des § 649 Abs. 2 noch interessante Ausf&#252;hrungen gemacht.

Das Urteil ist in den bekannten Blogs zu finden, wer unter &quot;Abzocke&quot; und &quot;Referenzkundenmasche&quot; googelt, findet auch die Entscheidungen ;). Oder direkt beim BGH.

Dies bedeutet einerseits, da&#223; dem Besteller das Recht auf K&#252;ndigung gem. § 649 BGB unter der Voraussetzung entsprechender Zahlung nach Abs. 2 BGB nicht abbedungen ist.

&#220;ber die H&#246;he und Abrechnungsmodus wird weiterhin flei&#223;ig gestritten und es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden.

So kann es einen gro&#223;en Unterschied machen, ob jemand bald nach der Unterzeichnung den Vertrag unterschrieben oder m&#246;glicherweise noch die &quot;kostenlose&quot; Homepage in Anspruch genommen hat. Und auch das ist eine interessante Rechtsfrage: Inwieweit kann eine laut Werbung &quot;kostenlose&quot; Homepage in diese Berechnung mit einflie&#223;en?

Weiterhin sehr spannend ist allerdings die Entwicklung hinsichtlich &quot;arglistiger T&#228;uschung&quot;: Das Landgericht Hildesheim hat n&#228;mlich entsprechend geurteilt. (Rechtsmittel wurde - wie nicht anders erwartet - eingelegt).

Micky</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat am 04.03.2010 &#8211; Az. II ZR 79/09 &#8211; entschieden, da&#223; der Internet-System-Vertrag der oben erw&#228;hnten Firmengruppe als Werkvertrag einzustufen ist. Am 27.01.2011 befand der VII. Senat des BGH (130/10 oder 110/10?) in einer weiteren Sache der obigen Kl&#228;ger, da&#223; § 649 BGB bei betreffenden Vertr&#228;gen nicht ausgeschlossen ist und hat in der Frage des § 649 Abs. 2 noch interessante Ausf&#252;hrungen gemacht.</p>
<p>Das Urteil ist in den bekannten Blogs zu finden, wer unter &#8220;Abzocke&#8221; und &#8220;Referenzkundenmasche&#8221; googelt, findet auch die Entscheidungen <img src='http://www.verbraucherschutz.tv/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> . Oder direkt beim BGH.</p>
<p>Dies bedeutet einerseits, da&#223; dem Besteller das Recht auf K&#252;ndigung gem. § 649 BGB unter der Voraussetzung entsprechender Zahlung nach Abs. 2 BGB nicht abbedungen ist.</p>
<p>&#220;ber die H&#246;he und Abrechnungsmodus wird weiterhin flei&#223;ig gestritten und es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden.</p>
<p>So kann es einen gro&#223;en Unterschied machen, ob jemand bald nach der Unterzeichnung den Vertrag unterschrieben oder m&#246;glicherweise noch die &#8220;kostenlose&#8221; Homepage in Anspruch genommen hat. Und auch das ist eine interessante Rechtsfrage: Inwieweit kann eine laut Werbung &#8220;kostenlose&#8221; Homepage in diese Berechnung mit einflie&#223;en?</p>
<p>Weiterhin sehr spannend ist allerdings die Entwicklung hinsichtlich &#8220;arglistiger T&#228;uschung&#8221;: Das Landgericht Hildesheim hat n&#228;mlich entsprechend geurteilt. (Rechtsmittel wurde &#8211; wie nicht anders erwartet &#8211; eingelegt).</p>
<p>Micky</p>
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		<title>Von: Alfred</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/06/die-referenzkundenmasche/comment-page-1#comment-7443</link>
		<dc:creator>Alfred</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 10:25:58 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

ich hab bei der Firma Exxx UG aus L&#252;.  so einen Vertrag unterschrieben - die haben einem schon ganz sch&#246;n die Pistole auf die Brust gesetz und ich wollt nach ner Nacht schlafen da wieder raus - die lassen mich auf teufel komm raus nicht :(

Das schlechte Bauchgef&#252;hl hat sich damit ja wohl gerechtfertigt - die haben noch nix gemacht und ich soll der Exxxx UG schon Geld zahlen! Kann mir da jemand helfen? 

Gruss
Alfred


PS: die haben nicht mal ne eigene Website - unter exxxxxx.com kommt nur ne Passwortabfrage :(


&lt;strong&gt;Admin: Hallo Alfred, in der Branche wird gern gemahnt, daher habe ich in unserer beider Interesse den Firmennamen mal geschw&#228;rzt. Tut ja auch nix zur Sache. Grunds&#228;tzlich kannst du der Forderung widersprechen, dann auf einen Mahnbescheid warten und hoffen, dass ein eventueller Prozess zu deinen Gunsten ausgeht. Freiwillig zahlen w&#252;rde ich das nicht&lt;/strong&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich hab bei der Firma Exxx UG aus L&#252;. so einen Vertrag unterschrieben &#8211; die haben einem schon ganz sch&#246;n die Pistole auf die Brust gesetz und ich wollt nach ner Nacht schlafen da wieder raus &#8211; die lassen mich auf teufel komm raus nicht <img src='http://www.verbraucherschutz.tv/wp-includes/images/smilies/icon_sad.gif' alt=':(' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Das schlechte Bauchgef&#252;hl hat sich damit ja wohl gerechtfertigt &#8211; die haben noch nix gemacht und ich soll der Exxxx UG schon Geld zahlen! Kann mir da jemand helfen? </p>
<p>Gruss<br />
Alfred</p>
<p>PS: die haben nicht mal ne eigene Website &#8211; unter exxxxxx.com kommt nur ne Passwortabfrage <img src='http://www.verbraucherschutz.tv/wp-includes/images/smilies/icon_sad.gif' alt=':(' class='wp-smiley' /> </p>
<p><strong>Admin: Hallo Alfred, in der Branche wird gern gemahnt, daher habe ich in unserer beider Interesse den Firmennamen mal geschw&#228;rzt. Tut ja auch nix zur Sache. Grunds&#228;tzlich kannst du der Forderung widersprechen, dann auf einen Mahnbescheid warten und hoffen, dass ein eventueller Prozess zu deinen Gunsten ausgeht. Freiwillig zahlen w&#252;rde ich das nicht</strong></p>
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		<title>Von: anwalt sofort</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/06/die-referenzkundenmasche/comment-page-1#comment-4271</link>
		<dc:creator>anwalt sofort</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Feb 2010 18:26:22 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo liebe User,

wenn damit der Vertrieb von Homepage und Dienstleistungen des Marketings im Internet gemeint sind, so verweise ich auf verschiedene interessante Urteile auf der Webseite: http://dieabgezockten.blogspot.com/2009/10/update-7-eurowebde.html

Ich habe einen Kunden der sich auch ein Marketingpaket hat verkaufen lassen, wobei die betreffende Firma bei mehreren Gerichten verloren hat, mittels dem sogenannten Urkundsverfahren versucht die Gelder einzutreiben. Diese rechtliche Variante funktioniert nur bei Gewerbetreibende und Freiberufler. Auch ich habe ein Angebot bekommen und sollte dann sofort einen Termin vereinbaren. Habe ich dankend abgelehnt. Wenn die Vertreter zu Ihnen kommen, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, unterzeichnen Sie den Vertrag nicht und bestehen Sie auf ein 14-t&#228;giges R&#252;cktrittsrecht vom Vertrag uns zwar schriftlich ( immer ).
Nehmen Sie immer einen Zeugen mit. Die Anbieter, die die gewerblichen Unternehmer und Freiberufler abkochen wollen, sind nicht sehr zimperlich bei der Durchsetzung ihrer Forderungen und klagen meistens sofort bei mehrfacher erfolgloser Mahnung. Aber die Rechtssprechung hat einigen Opfern Recht gegeben und das k&#246;nnen Sie auf dem Link nachlesen. 

Sch&#246;nes WE 
Ihr anwalt sofort
Peter Kn&#246;ppel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe User,</p>
<p>wenn damit der Vertrieb von Homepage und Dienstleistungen des Marketings im Internet gemeint sind, so verweise ich auf verschiedene interessante Urteile auf der Webseite: <a href="http://dieabgezockten.blogspot.com/2009/10/update-7-eurowebde.html" rel="nofollow">http://dieabgezockten.blogspot.com/2009/10/update-7-eurowebde.html</a></p>
<p>Ich habe einen Kunden der sich auch ein Marketingpaket hat verkaufen lassen, wobei die betreffende Firma bei mehreren Gerichten verloren hat, mittels dem sogenannten Urkundsverfahren versucht die Gelder einzutreiben. Diese rechtliche Variante funktioniert nur bei Gewerbetreibende und Freiberufler. Auch ich habe ein Angebot bekommen und sollte dann sofort einen Termin vereinbaren. Habe ich dankend abgelehnt. Wenn die Vertreter zu Ihnen kommen, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, unterzeichnen Sie den Vertrag nicht und bestehen Sie auf ein 14-t&#228;giges R&#252;cktrittsrecht vom Vertrag uns zwar schriftlich ( immer ).<br />
Nehmen Sie immer einen Zeugen mit. Die Anbieter, die die gewerblichen Unternehmer und Freiberufler abkochen wollen, sind nicht sehr zimperlich bei der Durchsetzung ihrer Forderungen und klagen meistens sofort bei mehrfacher erfolgloser Mahnung. Aber die Rechtssprechung hat einigen Opfern Recht gegeben und das k&#246;nnen Sie auf dem Link nachlesen. </p>
<p>Sch&#246;nes WE<br />
Ihr anwalt sofort<br />
Peter Kn&#246;ppel</p>
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