Die Referenzkundenmasche

Immer wieder versuchen Werbeagenturen z.B. Hotels mit der so genannten Referenzkundenmasche abzuzocken. Wir nennen hier keine Beispiele, weil der ungekrönte deutsche König der Referenzkundenmasche gern mal Kritiker verklagt - die Masche wollen wir dennoch einmal vorstellen - auch um Hotelbesitzer zu sensibilisieren.

Die Referenzkundenmasche funktioniert so: Per Coldcall werden Hotels von fleißigen Vetrieblern angerufen und man erzählt den Marketing-Verantwortlichen eine tolle Geschichte: Die Agentur sei neu, möchte in der Region ein Standbein aufbauen und brauche dafür einen Referenzkunden vor Ort. Die tolle Homepage, erstellt von einem echten Experten für Mittelstandslösungen, kostet nichts. Nur ein paar Provider und Bearbeitungsgebühren würden fällig.

Bis der geneppte Kunde merkt, dass sich diese Gebühren mal locker auf bis zu 7000 Euro addieren für einen 2-Jahresvertrag, ist er auf das vermeintliche Gratisangebot schon verbindlich eingegangen und kommt nicht mehr raus aus dem Vertrag. Also Hoteliers: Aufgepasst! - die wollen nur euer Bestes - euer Geld…


verbraucherschutz.tv empfiehlt die Rechtsanwälte Schulze und Greif für kompetenten Rechtsrat rund um Internetabzocke, insbesondere für outlets- und top-of-software-Geschädigte. Bitte berücksichtigten Sie, dass eine Rechtsberatung und –vertretung mit Kosten verbunden ist.
Hier unverbindlich Kontakt aufnehmen - oder Telefon: 0 371 433 111 0 oder Mail: info@schulze-greif.de.“

Neueste Einträge zuerst

Eine Antwort auf “Die Referenzkundenmasche”

  1. Hallo liebe User,

    wenn damit der Vertrieb von Homepage und Dienstleistungen des Marketings im Internet gemeint sind, so verweise ich auf verschiedene interessante Urteile auf der Webseite: http://dieabgezockten.blogspot.com/2009/10/update-7-eurowebde.html

    Ich habe einen Kunden der sich auch ein Marketingpaket hat verkaufen lassen, wobei die betreffende Firma bei mehreren Gerichten verloren hat, mittels dem sogenannten Urkundsverfahren versucht die Gelder einzutreiben. Diese rechtliche Variante funktioniert nur bei Gewerbetreibende und Freiberufler. Auch ich habe ein Angebot bekommen und sollte dann sofort einen Termin vereinbaren. Habe ich dankend abgelehnt. Wenn die Vertreter zu Ihnen kommen, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, unterzeichnen Sie den Vertrag nicht und bestehen Sie auf ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag uns zwar schriftlich ( immer ).
    Nehmen Sie immer einen Zeugen mit. Die Anbieter, die die gewerblichen Unternehmer und Freiberufler abkochen wollen, sind nicht sehr zimperlich bei der Durchsetzung ihrer Forderungen und klagen meistens sofort bei mehrfacher erfolgloser Mahnung. Aber die Rechtssprechung hat einigen Opfern Recht gegeben und das können Sie auf dem Link nachlesen.

    Schönes WE
    Ihr anwalt sofort
    Peter Knöppel

Diskussions-Forum - Kommentieren Sie diesen Beitrag