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	<title>Kommentare zu: Top-of-Software.de – Antassia GmbH</title>
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		<title>Von: karl heinz</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/05/top-of-softwarede-antassia-gmbh/comment-page-11#comment-10892</link>
		<dc:creator>karl heinz</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 12:55:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherschutz.tv/?p=1638#comment-10892</guid>
		<description>Ein Wort zu denen, welche die unberechtigten Forderungen der Antassia GmbH schon einmal gezahlt haben, einige Gerichte sagen dazu aus, da&#223; diejenigen &quot; im Wissen der NICHTSCHULD &quot; handelten. Auch mit solchen Urteilen versucht nun die Tropmi oder RA Zutz Betrugsbetroffene zur Zahlung deren Forderungen zu erpressen.
Die derart urteilenden Gerichte haben v&#246;llig zu Recht erkannt, da&#223; eine Zahlungspflicht NICHT bestand, genau das h&#228;tten die Betroffenen wissen m&#252;ssen, wer also bezahlt hat, ist sein Geld zu UNRECHT los geworden. 
Wir haben die Erfahrung machen m&#252;ssen, da&#223; R&#252;ckforderungen nur sehr schwer durchzusetzen sind, also VORHER einen Anwalt beauftragen und nicht blind einfach zahlen, nur um wieder Ruhe zu haben vor Varin und seinen Gehilfen.

Noch ein Wort zu den Urteilen, deren Urteilsbegr&#252;ndung lautete : wer des Lesens m&#228;chtig ist, h&#228;tte den Preishinweis sehen m&#252;ssen.  
Nachl&#228;ssiger und grob fahrl&#228;ssiger h&#228;tten die betroffenen Gerichte nicht urteilen k&#246;nnen.
Erst durch derartige Richterspr&#252;che sahen sich viele Betrugsbetroffene nun aus Angst veranlasst, die v&#246;llig unberechtigten Forderungen der Tropmi, oder des RA Zutz zu erf&#252;llen. Die Gr&#252;nde f&#252;r die ungerechtfertigten Forderungen der Tropmi, oder des RA Zutz habe ich in meinen Kommentaren benannt.

Fazit : NICHT ZAHLEN, zum ANWALT gehen.

freundlichst
Karl Heinz

&lt;strong&gt;Admin: oder die Ruhe bewahren&lt;/strong&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Wort zu denen, welche die unberechtigten Forderungen der Antassia GmbH schon einmal gezahlt haben, einige Gerichte sagen dazu aus, da&#223; diejenigen &#8221; im Wissen der NICHTSCHULD &#8221; handelten. Auch mit solchen Urteilen versucht nun die Tropmi oder RA Zutz Betrugsbetroffene zur Zahlung deren Forderungen zu erpressen.<br />
Die derart urteilenden Gerichte haben v&#246;llig zu Recht erkannt, da&#223; eine Zahlungspflicht NICHT bestand, genau das h&#228;tten die Betroffenen wissen m&#252;ssen, wer also bezahlt hat, ist sein Geld zu UNRECHT los geworden.<br />
Wir haben die Erfahrung machen m&#252;ssen, da&#223; R&#252;ckforderungen nur sehr schwer durchzusetzen sind, also VORHER einen Anwalt beauftragen und nicht blind einfach zahlen, nur um wieder Ruhe zu haben vor Varin und seinen Gehilfen.</p>
<p>Noch ein Wort zu den Urteilen, deren Urteilsbegr&#252;ndung lautete : wer des Lesens m&#228;chtig ist, h&#228;tte den Preishinweis sehen m&#252;ssen.<br />
Nachl&#228;ssiger und grob fahrl&#228;ssiger h&#228;tten die betroffenen Gerichte nicht urteilen k&#246;nnen.<br />
Erst durch derartige Richterspr&#252;che sahen sich viele Betrugsbetroffene nun aus Angst veranlasst, die v&#246;llig unberechtigten Forderungen der Tropmi, oder des RA Zutz zu erf&#252;llen. Die Gr&#252;nde f&#252;r die ungerechtfertigten Forderungen der Tropmi, oder des RA Zutz habe ich in meinen Kommentaren benannt.</p>
<p>Fazit : NICHT ZAHLEN, zum ANWALT gehen.</p>
<p>freundlichst<br />
Karl Heinz</p>
<p><strong>Admin: oder die Ruhe bewahren</strong></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Die Geschichte von der Antassia GmbH zu Rechtsanwalt Zutz</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/05/top-of-softwarede-antassia-gmbh/comment-page-11#comment-10888</link>
		<dc:creator>Die Geschichte von der Antassia GmbH zu Rechtsanwalt Zutz</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 10:07:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherschutz.tv/?p=1638#comment-10888</guid>
		<description>[...] Bereits im Februar 2010, also vor zwei Jahren, wurde folgender Artikel eingestellt uns bislang fast 600-fach kommentiert. Der Artikel entf&#228;lt eine rechtliche Beurteilung des Portals durch die Chemnitzer Rechtsanw&#228;lte Schulze-Greif.  Hier den Artikel lesen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Bereits im Februar 2010, also vor zwei Jahren, wurde folgender Artikel eingestellt uns bislang fast 600-fach kommentiert. Der Artikel entf&#228;lt eine rechtliche Beurteilung des Portals durch die Chemnitzer Rechtsanw&#228;lte Schulze-Greif. Hier den Artikel lesen [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: karl heinz</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/05/top-of-softwarede-antassia-gmbh/comment-page-11#comment-10874</link>
		<dc:creator>karl heinz</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 14:43:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherschutz.tv/?p=1638#comment-10874</guid>
		<description>Nachtrag :

Erlaubt ist laut Nutzungs-u.Lizenzbedingungen der Urheber allein die private Nutzung der Freeware &quot; durch einen Nutzer, auf einem PC, oder einem durch einen Nutzer genutztes Heimnetzwerk.
Das bedeutet, da&#223; Alexander Varin seine Internetseite top of Software durchaus einrichten konnte, solange er diese ausschlie&#223;lich zu seinem privaten Gebrauch eingerichtet und genutzt h&#228;tte. Es war ihm aber niemals erlaubt, diese Internetseite kommerziell zu nutzen, um der urheberrechtlich gesch&#252;tzten   &quot;&quot; FREEWARE &quot;&quot; eine Nutzungsgeb&#252;hr auferlegen zu k&#246;nnen. Selbst wenn Varin keine Nutzungsgeb&#252;hren f&#252;r seine Internetseite top of Software berechnen w&#252;rde, so ist ihm dieses Tun aufgrund der Nutzungs-u. Lizenzbedingungen NICHT ERLAUBT, weil auch die Weitergabe der Links an DRITTE nicht erlaubt ist.

freundlichst
Karl Heinz
&lt;strong&gt;
Admin: Das siehst dzu som aber ob das Amtsgericht in Witten das auch so sieht ist ein ganz anderes Thema. Ist daher auch m&#252;&#223;ig sich aufzuregen.&lt;/strong&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nachtrag :</p>
<p>Erlaubt ist laut Nutzungs-u.Lizenzbedingungen der Urheber allein die private Nutzung der Freeware &#8221; durch einen Nutzer, auf einem PC, oder einem durch einen Nutzer genutztes Heimnetzwerk.<br />
Das bedeutet, da&#223; Alexander Varin seine Internetseite top of Software durchaus einrichten konnte, solange er diese ausschlie&#223;lich zu seinem privaten Gebrauch eingerichtet und genutzt h&#228;tte. Es war ihm aber niemals erlaubt, diese Internetseite kommerziell zu nutzen, um der urheberrechtlich gesch&#252;tzten &#8220;&#8221; FREEWARE &#8220;&#8221; eine Nutzungsgeb&#252;hr auferlegen zu k&#246;nnen. Selbst wenn Varin keine Nutzungsgeb&#252;hren f&#252;r seine Internetseite top of Software berechnen w&#252;rde, so ist ihm dieses Tun aufgrund der Nutzungs-u. Lizenzbedingungen NICHT ERLAUBT, weil auch die Weitergabe der Links an DRITTE nicht erlaubt ist.</p>
<p>freundlichst<br />
Karl Heinz<br />
<strong><br />
Admin: Das siehst dzu som aber ob das Amtsgericht in Witten das auch so sieht ist ein ganz anderes Thema. Ist daher auch m&#252;&#223;ig sich aufzuregen.</strong></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: karl heinz</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/05/top-of-softwarede-antassia-gmbh/comment-page-11#comment-10873</link>
		<dc:creator>karl heinz</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 14:27:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherschutz.tv/?p=1638#comment-10873</guid>
		<description>Hallo Admin, auch die Weitergabe der Links an Dritte wird durch die Vorgaben der Urheber ausdr&#252;cklich verboten.
Jede Zwischenschaltung zwischen Freewarenutzer und dem Urheber ist absolut verboten, eine Zwischenspeicherung muss deshalb nichterfolgt sein, allein die Zwischenschaltung und die dann durch die Zwischenschaltung erfolgte Weitergabe der Freeware an Dritte ist mittels der Nutzungs-und Lizenzbedingungen absolut untersagt.

freundlichst
Karl Heinz </description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Admin, auch die Weitergabe der Links an Dritte wird durch die Vorgaben der Urheber ausdr&#252;cklich verboten.<br />
Jede Zwischenschaltung zwischen Freewarenutzer und dem Urheber ist absolut verboten, eine Zwischenspeicherung muss deshalb nichterfolgt sein, allein die Zwischenschaltung und die dann durch die Zwischenschaltung erfolgte Weitergabe der Freeware an Dritte ist mittels der Nutzungs-und Lizenzbedingungen absolut untersagt.</p>
<p>freundlichst<br />
Karl Heinz</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: karl heinz M,</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/05/top-of-softwarede-antassia-gmbh/comment-page-11#comment-10868</link>
		<dc:creator>karl heinz M,</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 10:17:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherschutz.tv/?p=1638#comment-10868</guid>
		<description>Sehr geehrte Damen und Herren !

Die den Mahnungen der Aninos und der Tropmi beigef&#252;gten gerichtlichen Urteile sprechen die Sprache der Gleichg&#252;ltigkeit der urteilenden Gerichte. Dort hat man sich offensichtlich nicht die M&#252;he gemacht, ordentlich zu ermitteln und dann zu urteilen. 
Richtig ist, da&#223; es in keinem Falle zwischen der damaligen Antassia GmbH und irgend einem Betrugsbetroffenen jemals zu einem Vertragsschluss kommen konnte. 
Jeder kann das m&#252;helos nachweisen, gehen Sie einfach mal ins Internet und versuchen Sie dort eine &quot;&quot; FREEWARE &quot;&quot; downzuloaden, ohne die &quot;&quot;NUTZUNGSBEDINGUNGEN&quot;&quot;, oder &quot;&quot;LIZENZBEDINGUNGEN&quot;&quot; anzuerkennen. Sie werden feststellen, es wird nicht gehen.
&#214;ffnen Sie dann die Nutzungs-od. Lizenzbedingungen und lesen Sie , was darin steht.
Sie werden feststellen, da&#223; die Weitergabe an Dritte, die Vervielf&#228;ltigung, die Ver&#228;nderung und insbesondere die &quot;&quot;kommerzielle&quot;&quot; Nutzung der &quot;&quot; FREEWARE &quot;&quot; verboten ist. Genau das aber tat die Antassia GmbH. 
Diese Antassia GmbH betreibt den Server top of Software, dort wird die Freeware verbotenerweise vervielf&#228;ltigt und dann gegen Berechnung einer Nutzungsgeb&#252;hr f&#252;r den Server an deren &quot;&quot;vermeintliche Kunden&quot;&quot; weitergeleitet. Wie geschrieben, genau das ist aufgrund der rechtsverbindlichen Nutzungs-u.Lizenzbedingungen &quot;&quot; VERBOTEN &quot;&quot;.

Was die urteilenden Gerichte auch h&#228;tten feststellen m&#252;ssen ist, da&#223; keinem Betroffenen eine Widerrufsbelehrung in der vom Gesetz vorgeschriebenen &quot;&quot; TEXTFORM &quot;&quot;, das bedeutet, per Fax, per Brief, oder per E-Mail zugestellt wurde. 
Zur Zeit der Antassia GmbH war auch der Preishinweis NICHT den Vorgaben der Preisangaben Verordnung entsprechend dargestellt, vielmehr wurde die Preisangabe bewusst versteckt so, da&#223; von vors&#228;tzlichem Betrug auszugehen ist.

Entsprechend meiner Rechtskenntnisse und ich versichere Ihnen allen, ich habe mich sehr rechtskundig gemacht, h&#228;tte der Preishinweis aufgrund des Versto&#223;es gegen die Urheberrechte einen Meter gro&#223; geschrieben sein k&#246;nnen, dieser h&#228;tte niemals Bestandteil eines Vertrages werden k&#246;nnen, weil es einen Vertrag zwischen der Antassia GmbH und jedem Betrugsbetroffenen gar nicht geben konnte. Die Antassia GmbH verf&#252;gte &quot;&quot;NICHT&quot;&quot; &#252;ber die erforderlichen Lizenzvertr&#228;ge mit den Urhebern der jeweiligen &quot;&quot; FREEWARE &quot;&quot;. Diese Vermarktungslizenzen bek&#228;me die Antassia GmbH, oder wie immer in der Zukunft sich dieser Wanderzirkus neu benennen mag auch nicht, weil nach unseren Erfahrungen die Urheber selber an Sponsorenvertr&#228;ge gebunden sind, die den Erhalt der Freeware zur Bedingung beinhalten.

Fazit : NICHT ZAHLEN, wer noch nicht Widerspruch eingelegt hat, sollte vorsorglich widersprechen und dann AUF NICHTS MEHR REAGIEREN, au&#223;er auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, gegen den legen Sie WIDERSPRUCH ein und gehen zu einem Anwalt.


mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
Karl Heinz M.

Schauen Sie sich die kommende Akte 2012 an.
&lt;strong&gt;
Admin: Der Akte Empfehlung kann ich mich nur anschlie&#223;en....Aber ein Hinweis; Es erfolgt keine &quot;Zwischenspeicherung&quot; der Softweare bei Top-of-software.de - nur eine Weitergabe des Links. Das ist wichtig bei der rechtlichen Beurteilung insbesondere bez&#252;glich der Lizenzbedingungen der Software-Entwickler.&lt;/strong&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren !</p>
<p>Die den Mahnungen der Aninos und der Tropmi beigef&#252;gten gerichtlichen Urteile sprechen die Sprache der Gleichg&#252;ltigkeit der urteilenden Gerichte. Dort hat man sich offensichtlich nicht die M&#252;he gemacht, ordentlich zu ermitteln und dann zu urteilen.<br />
Richtig ist, da&#223; es in keinem Falle zwischen der damaligen Antassia GmbH und irgend einem Betrugsbetroffenen jemals zu einem Vertragsschluss kommen konnte.<br />
Jeder kann das m&#252;helos nachweisen, gehen Sie einfach mal ins Internet und versuchen Sie dort eine &#8220;&#8221; FREEWARE &#8220;&#8221; downzuloaden, ohne die &#8220;&#8221;NUTZUNGSBEDINGUNGEN&#8221;", oder &#8220;&#8221;LIZENZBEDINGUNGEN&#8221;" anzuerkennen. Sie werden feststellen, es wird nicht gehen.<br />
&#214;ffnen Sie dann die Nutzungs-od. Lizenzbedingungen und lesen Sie , was darin steht.<br />
Sie werden feststellen, da&#223; die Weitergabe an Dritte, die Vervielf&#228;ltigung, die Ver&#228;nderung und insbesondere die &#8220;&#8221;kommerzielle&#8221;" Nutzung der &#8220;&#8221; FREEWARE &#8220;&#8221; verboten ist. Genau das aber tat die Antassia GmbH.<br />
Diese Antassia GmbH betreibt den Server top of Software, dort wird die Freeware verbotenerweise vervielf&#228;ltigt und dann gegen Berechnung einer Nutzungsgeb&#252;hr f&#252;r den Server an deren &#8220;&#8221;vermeintliche Kunden&#8221;" weitergeleitet. Wie geschrieben, genau das ist aufgrund der rechtsverbindlichen Nutzungs-u.Lizenzbedingungen &#8220;&#8221; VERBOTEN &#8220;&#8221;.</p>
<p>Was die urteilenden Gerichte auch h&#228;tten feststellen m&#252;ssen ist, da&#223; keinem Betroffenen eine Widerrufsbelehrung in der vom Gesetz vorgeschriebenen &#8220;&#8221; TEXTFORM &#8220;&#8221;, das bedeutet, per Fax, per Brief, oder per E-Mail zugestellt wurde.<br />
Zur Zeit der Antassia GmbH war auch der Preishinweis NICHT den Vorgaben der Preisangaben Verordnung entsprechend dargestellt, vielmehr wurde die Preisangabe bewusst versteckt so, da&#223; von vors&#228;tzlichem Betrug auszugehen ist.</p>
<p>Entsprechend meiner Rechtskenntnisse und ich versichere Ihnen allen, ich habe mich sehr rechtskundig gemacht, h&#228;tte der Preishinweis aufgrund des Versto&#223;es gegen die Urheberrechte einen Meter gro&#223; geschrieben sein k&#246;nnen, dieser h&#228;tte niemals Bestandteil eines Vertrages werden k&#246;nnen, weil es einen Vertrag zwischen der Antassia GmbH und jedem Betrugsbetroffenen gar nicht geben konnte. Die Antassia GmbH verf&#252;gte &#8220;&#8221;NICHT&#8221;" &#252;ber die erforderlichen Lizenzvertr&#228;ge mit den Urhebern der jeweiligen &#8220;&#8221; FREEWARE &#8220;&#8221;. Diese Vermarktungslizenzen bek&#228;me die Antassia GmbH, oder wie immer in der Zukunft sich dieser Wanderzirkus neu benennen mag auch nicht, weil nach unseren Erfahrungen die Urheber selber an Sponsorenvertr&#228;ge gebunden sind, die den Erhalt der Freeware zur Bedingung beinhalten.</p>
<p>Fazit : NICHT ZAHLEN, wer noch nicht Widerspruch eingelegt hat, sollte vorsorglich widersprechen und dann AUF NICHTS MEHR REAGIEREN, au&#223;er auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, gegen den legen Sie WIDERSPRUCH ein und gehen zu einem Anwalt.</p>
<p>mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
Karl Heinz M.</p>
<p>Schauen Sie sich die kommende Akte 2012 an.<br />
<strong><br />
Admin: Der Akte Empfehlung kann ich mich nur anschlie&#223;en&#8230;.Aber ein Hinweis; Es erfolgt keine &#8220;Zwischenspeicherung&#8221; der Softweare bei Top-of-software.de &#8211; nur eine Weitergabe des Links. Das ist wichtig bei der rechtlichen Beurteilung insbesondere bez&#252;glich der Lizenzbedingungen der Software-Entwickler.</strong></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Rebteka</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/05/top-of-softwarede-antassia-gmbh/comment-page-11#comment-10832</link>
		<dc:creator>Rebteka</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 08:52:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherschutz.tv/?p=1638#comment-10832</guid>
		<description>Habe ebenfalls so ein merkw&#252;rdiges Schreiben erhalten wie H.G. allerdings per e-mail in dem Text steht nicht mal mein richtiger Name geschweigen den eine richige Adresse nur eine IP. So viel ich wei&#223; kann man doch &#252;ber die IP die Adresse raus finden ich bezweifle n&#228;mlich dass ich mich dort jemals angemeldet habe. 
Soll ich jetzt auf die E-Mail reagieren oder einfach abwarten ob tats&#228;chlich eine Rechnung bei mir einflatert bzw. irgenwann bei uns im Hausflur liegt. Da steht auch irgendwas von 2.ter Mahnung ich habe aber von denen noch nie irgendwas bekommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Habe ebenfalls so ein merkw&#252;rdiges Schreiben erhalten wie H.G. allerdings per e-mail in dem Text steht nicht mal mein richtiger Name geschweigen den eine richige Adresse nur eine IP. So viel ich wei&#223; kann man doch &#252;ber die IP die Adresse raus finden ich bezweifle n&#228;mlich dass ich mich dort jemals angemeldet habe.<br />
Soll ich jetzt auf die E-Mail reagieren oder einfach abwarten ob tats&#228;chlich eine Rechnung bei mir einflatert bzw. irgenwann bei uns im Hausflur liegt. Da steht auch irgendwas von 2.ter Mahnung ich habe aber von denen noch nie irgendwas bekommen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Equal</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/05/top-of-softwarede-antassia-gmbh/comment-page-11#comment-10816</link>
		<dc:creator>Equal</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 10:57:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherschutz.tv/?p=1638#comment-10816</guid>
		<description>Ich m&#246;chte Betroffene bitten, mit mir Kontakt aufzunehmen und mir eingescannte Mahnschreiben der Aninos Anwaltsinkasso (Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz) aus Osnabr&#252;ck per Mail zur Verf&#252;gung zu stellen (bitte an equalizer@vistomail.com senden).

Vielen Dank !</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich m&#246;chte Betroffene bitten, mit mir Kontakt aufzunehmen und mir eingescannte Mahnschreiben der Aninos Anwaltsinkasso (Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz) aus Osnabr&#252;ck per Mail zur Verf&#252;gung zu stellen (bitte an <a href="mailto:equalizer@vistomail.com">equalizer@vistomail.com</a> senden).</p>
<p>Vielen Dank !</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: H.G.</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/05/top-of-softwarede-antassia-gmbh/comment-page-11#comment-10531</link>
		<dc:creator>H.G.</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 14:57:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherschutz.tv/?p=1638#comment-10531</guid>
		<description>Heute erhielt ich ebenfalls von aninos ein Schreiben wo 141 Euro gefordert werden. Der &quot;Vertrag&quot; wurde am 21.02.2011 per Mail widerrufen,jedoch ohne R&#252;ckantwort und nochmals am 24.03.2011 auch wieder ohne Antwort. Das erste Jahr hatte ich wie viele Andere auch schon bezahlt. Hier nun einige Ausz&#252;ge aus den Schreiben:

-unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemaBer Bevollmachtigung zeigen wir an, dass wir die rechtli-chen Interessen der Tropmi Payment GmbH, RheinbahnstraBe 3, 65185 Wiesbaden, vertreten.
Sie haben sich am 20.02.2010 um 16:42:35 Uhr fur die Nutzung des Internetportals &quot;top-of-software.de&quot; angemeldet und damit ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abgegeben. Dieses Angebot hatte die Betreiberin von &quot;top-of-software.de&quot; angenommen. Dadurch wurde ein rechtswirksamer Vertrag abge-schlossen.
Das vertraglich geschuldete Nutzungsentgelt fur das 1. Vertragsjahr hatten Sie bezahlt. Dadurch haben Sie den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vergutung dem Grunde und der Hohe nach anerkannt. Denn &quot;die vorbehaltlose Erfullung einer Forderung [ist] die starkste Form eines tatsachlichen Anerkenntnisses einer Forderung&quot; (Landgericht Bonn, Urteil vom 05.09.2007 - 5 S 193/06). Wer eine Rechnung beanstandungslos bezahlt, gibt dadurch ein deklaratorisches Anerkenntnis ab und ist mit Einwendungen gegen die abgerechneten Forderungen ausgeschiossen (Oberlandesgericht Dusseldorf, Urteil vom 10.06.2005 - 1-21 U 116/04).

-k   Mehrere Gerichte haben unabhangig voneinander entschieden, dass die uber das Internetportal L_/ top-of-software.de abgeschlossenen Vertrage wirksam sind (Amtsgericht Mainz, Urteil vom 03.11.2010 - 72 C 54/10; Amtsgericht Fritzlar, Urteil vom 08.04.2011 - 8 C 303/11). Es liegt auch Rein Einigungsmangel liber die Kostenpflicht (sog. Dissens) vor (Amtsgericht Mainz, Urteil vom 25.02.2011 - 87 C 177/10). Denn die Kostenhinweise auf dem Internetportal top-of-software.de sind &quot;fur jeden, der des Lesens machtig ist&quot; (Amtsgericht Mainz, Urteil vom 03.11.2010 - 72 C 54/10) hinrei-chend deutlich (in diesem Sinne auch Amtsgericht Speyer, Beschluss vom 08.09.2010 - 32 C 276/10;
Amtsgericht Weinheim, Beschluss vom 10.12.2010 - 2 C 287/10; Amtsgericht Mainz, Urteil vom 06.01.2011 - 80 C 374/10; Amtsgericht Mainz, Urteile vom 25.02.2011 - 87 C 177/10 und 79 C 236/10). Ein Nutzer muss diese Kostenhinweise auch auf sich beziehen (Amtsgericht Soest, Beschluss vom 23.11.2010 - 13 C 329/10); ein &quot;Ubersehen&quot; des Preises stellt ein &quot;extrem unaufmerksames Verhalten bei Nutzung des Internetportals&quot; dar (Amtsgericht Fritziar, Urteil vom 08.04.2011 - 8 C 303/11). Deswe-gen ist es auch nicht zu beanstanden, wenn die vereinbarte Vergutung in Rechnung stellt oder ange-mahnt wird (Amtsgericht Mainz, Urteil vom 06.01.2011 - 80 C 374/10; Urteil vom 25.02.2011 - 79 C 236/10). Die vorstehend genannten und weitere Gerichtsentscheidungen zum Internetportal top-of-software.de finden Sie im Volltext unter •» www.aninos.de/faq/.
Angesichts dieser eindeutigen Rechtsprechung behalt sich unsere Mandantin ausdrucklich vor, die Forderung zzgl. laufender Zinsen ohne weitere Korrespondenz gerichtlich geltend zu machen, wenn Sie den sofort falligen Gesamtbetrag nicht fristgerecht zahlen. Das kann fur Sie mit erheblichen Mehrkos-ten und weiteren Unannehmlichkeiten verbunden sein.
GemaB § 28a BDSG weisen wir Sie zudem darauf hin, dass sich unsere Mandantin vorbehalt, die Forde¬rung beim Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen an eine Wirtschaftsauskunftei (z. B. an die SCHUFA Schutzgemeinschaft fur allgemeine Kreditsicherung) zu melden. Dadurch konnen Bonitatsprufungen und Kreditvergaben von anderen Unternehmen negativ beeinflusst werden.


Solche oder &#228;hnliche Schreiben werden viele erhalten auf jeden Fall werde ich nicht zahlen.

MfG  H.G.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Heute erhielt ich ebenfalls von aninos ein Schreiben wo 141 Euro gefordert werden. Der &#8220;Vertrag&#8221; wurde am 21.02.2011 per Mail widerrufen,jedoch ohne R&#252;ckantwort und nochmals am 24.03.2011 auch wieder ohne Antwort. Das erste Jahr hatte ich wie viele Andere auch schon bezahlt. Hier nun einige Ausz&#252;ge aus den Schreiben:</p>
<p>-unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemaBer Bevollmachtigung zeigen wir an, dass wir die rechtli-chen Interessen der Tropmi Payment GmbH, RheinbahnstraBe 3, 65185 Wiesbaden, vertreten.<br />
Sie haben sich am 20.02.2010 um 16:42:35 Uhr fur die Nutzung des Internetportals &#8220;top-of-software.de&#8221; angemeldet und damit ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abgegeben. Dieses Angebot hatte die Betreiberin von &#8220;top-of-software.de&#8221; angenommen. Dadurch wurde ein rechtswirksamer Vertrag abge-schlossen.<br />
Das vertraglich geschuldete Nutzungsentgelt fur das 1. Vertragsjahr hatten Sie bezahlt. Dadurch haben Sie den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vergutung dem Grunde und der Hohe nach anerkannt. Denn &#8220;die vorbehaltlose Erfullung einer Forderung [ist] die starkste Form eines tatsachlichen Anerkenntnisses einer Forderung&#8221; (Landgericht Bonn, Urteil vom 05.09.2007 &#8211; 5 S 193/06). Wer eine Rechnung beanstandungslos bezahlt, gibt dadurch ein deklaratorisches Anerkenntnis ab und ist mit Einwendungen gegen die abgerechneten Forderungen ausgeschiossen (Oberlandesgericht Dusseldorf, Urteil vom 10.06.2005 &#8211; 1-21 U 116/04).</p>
<p>-k Mehrere Gerichte haben unabhangig voneinander entschieden, dass die uber das Internetportal L_/ top-of-software.de abgeschlossenen Vertrage wirksam sind (Amtsgericht Mainz, Urteil vom 03.11.2010 &#8211; 72 C 54/10; Amtsgericht Fritzlar, Urteil vom 08.04.2011 &#8211; 8 C 303/11). Es liegt auch Rein Einigungsmangel liber die Kostenpflicht (sog. Dissens) vor (Amtsgericht Mainz, Urteil vom 25.02.2011 &#8211; 87 C 177/10). Denn die Kostenhinweise auf dem Internetportal top-of-software.de sind &#8220;fur jeden, der des Lesens machtig ist&#8221; (Amtsgericht Mainz, Urteil vom 03.11.2010 &#8211; 72 C 54/10) hinrei-chend deutlich (in diesem Sinne auch Amtsgericht Speyer, Beschluss vom 08.09.2010 &#8211; 32 C 276/10;<br />
Amtsgericht Weinheim, Beschluss vom 10.12.2010 &#8211; 2 C 287/10; Amtsgericht Mainz, Urteil vom 06.01.2011 &#8211; 80 C 374/10; Amtsgericht Mainz, Urteile vom 25.02.2011 &#8211; 87 C 177/10 und 79 C 236/10). Ein Nutzer muss diese Kostenhinweise auch auf sich beziehen (Amtsgericht Soest, Beschluss vom 23.11.2010 &#8211; 13 C 329/10); ein &#8220;Ubersehen&#8221; des Preises stellt ein &#8220;extrem unaufmerksames Verhalten bei Nutzung des Internetportals&#8221; dar (Amtsgericht Fritziar, Urteil vom 08.04.2011 &#8211; 8 C 303/11). Deswe-gen ist es auch nicht zu beanstanden, wenn die vereinbarte Vergutung in Rechnung stellt oder ange-mahnt wird (Amtsgericht Mainz, Urteil vom 06.01.2011 &#8211; 80 C 374/10; Urteil vom 25.02.2011 &#8211; 79 C 236/10). Die vorstehend genannten und weitere Gerichtsentscheidungen zum Internetportal top-of-software.de finden Sie im Volltext unter •» <a href="http://www.aninos.de/faq/" rel="nofollow">http://www.aninos.de/faq/</a>.<br />
Angesichts dieser eindeutigen Rechtsprechung behalt sich unsere Mandantin ausdrucklich vor, die Forderung zzgl. laufender Zinsen ohne weitere Korrespondenz gerichtlich geltend zu machen, wenn Sie den sofort falligen Gesamtbetrag nicht fristgerecht zahlen. Das kann fur Sie mit erheblichen Mehrkos-ten und weiteren Unannehmlichkeiten verbunden sein.<br />
GemaB § 28a BDSG weisen wir Sie zudem darauf hin, dass sich unsere Mandantin vorbehalt, die Forde¬rung beim Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen an eine Wirtschaftsauskunftei (z. B. an die SCHUFA Schutzgemeinschaft fur allgemeine Kreditsicherung) zu melden. Dadurch konnen Bonitatsprufungen und Kreditvergaben von anderen Unternehmen negativ beeinflusst werden.</p>
<p>Solche oder &#228;hnliche Schreiben werden viele erhalten auf jeden Fall werde ich nicht zahlen.</p>
<p>MfG H.G.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: ulla</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/05/top-of-softwarede-antassia-gmbh/comment-page-11#comment-10524</link>
		<dc:creator>ulla</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Dec 2011 10:02:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherschutz.tv/?p=1638#comment-10524</guid>
		<description>Hallo,
vielen Dank f&#252;r die Info ist echt interessannt,das mit dem Umkehrschluss,das wusste ich bis jetz noch nicht,stimmt die sitzen in Osnabr&#252;ck.Bin gespannt wie lange es dauert bis was kommt,aber nicht mit mir einmal reicht!Die m&#252;ssen echt bestraft werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
vielen Dank f&#252;r die Info ist echt interessannt,das mit dem Umkehrschluss,das wusste ich bis jetz noch nicht,stimmt die sitzen in Osnabr&#252;ck.Bin gespannt wie lange es dauert bis was kommt,aber nicht mit mir einmal reicht!Die m&#252;ssen echt bestraft werden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: ulla</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/05/top-of-softwarede-antassia-gmbh/comment-page-11#comment-10523</link>
		<dc:creator>ulla</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Dec 2011 20:17:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherschutz.tv/?p=1638#comment-10523</guid>
		<description>Hallo,
ich habe heute auch einen Brief von Tropmi Payment GmbH bekommen.
Es gibt da einen neuen RA: Zutz hei&#223;t der,auch ne neue Bank haben sie jetzt Deutsche Postbank,ich bin leider auch darauf reingefallen,habe zuerst bezahlt.Da ich ja ein ehrlicher B&#252;rger bin.Dann einen Widerruf geschrieben im Mai und jetzt die bekomme ich die unter&quot; Anwaltliche versicherung ordnungsgem&#228;&#223;er bevollm&#228;chtigung&quot;.Jetzt w&#252;rde ich gerne wissen ob ich noch einen Widerruf schreiben soll oder abwarten?
Danke f&#252;r eine f&#252;r mich hilfreiche Antwort.

&lt;strong&gt;Admin: Du solltest auf einen Mahnbescheid warten und dir bis dahin keine Gedanken machen. Ein Widerruf wird durch Wiederholung nicht besser und die werden den eh nicht akzeptieren. Wahrscheinlich nicht mal lesen. Das &quot;Anwaltliche versicherung ordnungsgem&#228;&#223;er bevollm&#228;chtigung&quot; bedeutet nichts anderes, als dass der Herr Rechtsanwalt Zutz beauftragt wurde, das Geld einzutreiben. Von der Rechtm&#228;&#223;igkeit der Forderung muss er sich nach dem letzten Urteil des Berliner Kammergerichtes nicht mal &#252;berzeugen. Hei&#223;t aber im Umkehrschluss, dass die Rechtm&#228;&#223;igkeit der Forderung auch nicht &#252;berpr&#252;ft werden musste. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei sitzt in Osnabr&#252;ck, also dort, wo Rechtsanwalt Olaf Tank bislang den Einzug der Antassia GmbH organisierte, aber vor einigen Monaten ohne Angabe von Gr&#252;nden ausstieg. Wie auch immer : Es ist dein recht, den Mahnbescheid vom Amtsgericht abzuwarten - vorher w&#252;rde ich gar nichts machen!&lt;/strong&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich habe heute auch einen Brief von Tropmi Payment GmbH bekommen.<br />
Es gibt da einen neuen RA: Zutz hei&#223;t der,auch ne neue Bank haben sie jetzt Deutsche Postbank,ich bin leider auch darauf reingefallen,habe zuerst bezahlt.Da ich ja ein ehrlicher B&#252;rger bin.Dann einen Widerruf geschrieben im Mai und jetzt die bekomme ich die unter&#8221; Anwaltliche versicherung ordnungsgem&#228;&#223;er bevollm&#228;chtigung&#8221;.Jetzt w&#252;rde ich gerne wissen ob ich noch einen Widerruf schreiben soll oder abwarten?<br />
Danke f&#252;r eine f&#252;r mich hilfreiche Antwort.</p>
<p><strong>Admin: Du solltest auf einen Mahnbescheid warten und dir bis dahin keine Gedanken machen. Ein Widerruf wird durch Wiederholung nicht besser und die werden den eh nicht akzeptieren. Wahrscheinlich nicht mal lesen. Das &#8220;Anwaltliche versicherung ordnungsgem&#228;&#223;er bevollm&#228;chtigung&#8221; bedeutet nichts anderes, als dass der Herr Rechtsanwalt Zutz beauftragt wurde, das Geld einzutreiben. Von der Rechtm&#228;&#223;igkeit der Forderung muss er sich nach dem letzten Urteil des Berliner Kammergerichtes nicht mal &#252;berzeugen. Hei&#223;t aber im Umkehrschluss, dass die Rechtm&#228;&#223;igkeit der Forderung auch nicht &#252;berpr&#252;ft werden musste. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei sitzt in Osnabr&#252;ck, also dort, wo Rechtsanwalt Olaf Tank bislang den Einzug der Antassia GmbH organisierte, aber vor einigen Monaten ohne Angabe von Gr&#252;nden ausstieg. Wie auch immer : Es ist dein recht, den Mahnbescheid vom Amtsgericht abzuwarten &#8211; vorher w&#252;rde ich gar nichts machen!</strong></p>
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