outlets.de und das BGH-Urteil

/ 19.01.2010 / / 590

Viele Verbraucher haben uns berichtet, dass sie in den letzten Tagen und Wochen zunächst eine Rechnung der Firma IContent GmbH für die Nutzung des Portals www.outlets.de und einige Tage später eine sogenannte weitere Information bezüglich des angeblich geschlossenen Vertrages erhalten haben. In diesem Schreiben der Firma IContent GmbH wird auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs verwiesen. Wortwörtlich heißt es in diesem Schreiben: „Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07.November 2001, Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlage des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.“

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Der Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat einige Verbraucher verwirrt. Aus diesem Grund haben wir Frau Rechtsanwältin Katja Schulze (Rechtsanwälte Schulze & Greif), die bereits eine Vielzahl von Mandanten gegenüber der Firma IContent GmbH berät und vertritt, hierzu befragt und folgende Antwort erhalten:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 07.11.2001 unter dem benannten Aktenzeichen eine Entscheidung erlassen. Dies ist aber nicht ungewöhnlich. Bereits aus dem amtlichen Leitsatz zu dieser Entscheidung kann jedoch entnommen werden, dass der Sachverhalt, welcher der Entscheidung zu Grunde lag, mit dem von der Firma IContent GmbH behaupteten Vertragsabschlüssen grundsätzlich nicht im Zusammenhang steht. Der amtliche Leitsatz lautet wie folgt:

„Zum Abschluss und zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion.“

Die betroffenen Verbraucher haben den Zugang zum Portals www.outlets.de der Firma IContent GmbH offensichtlich nicht im Rahmen einer Internetauktion erhalten.

In der benannten Entscheidung hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob die streitenden Parteien im Rahmen einer Internetauktion einen wirksamen Kaufvertrag über einen PKW geschlossen hatten. Insoweit hatte der BGH entschieden, dass im Internet und im Rahmen von Online-Auktionen wirksame Verträge geschlossen werden. An dieser Entscheidung besteht grundsätzlich kein Zweifel. Der BGH hat allerdings nicht entschieden, dass die Art und Weise des Vertragsabschlusses für den Zugang zum Portal www.outlets.de wie er durch die Firma IContent GmbH behauptete wird, rechtmäßig bzw. bindend und damit unwiderruflich ist.

Insoweit darf nicht vergessen werden, dass Verbrauchern bei Vertragsabschlüssen über das Internet grundsätzlich ein Wideüberrufsrecht (§ 312 b BGB, § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 BGB) zu steht. Danach kann ein Verbraucher seine Willenserklärung, die zum Vertragsabschluss führen sollte (hier die Anmeldung auf dem Internetportal www.outlets.de) innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber dem Vertragspartner schriftlich ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die zweiwöchige Widerspruchsfrist beginnt dabei erst, wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform (z. B. per E-Mail) erhalten hat. Eine Widerrufsbelehrung, die nur ins Internet gestellt wird, dem jeweiligen Vertragspartner aber nicht bei oder nach Vertragsabschluss nochmals in Textform zur Verfügung gestellt wird, genügt den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht.

Aufgrund der Gestaltung der Seite www.outlets.de kommt durchaus auch eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums sowie unter Umständen wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Soweit sich der Verbraucher bei der Anmeldung in dem Glauben befunden hat, das Angebot sei kostenlos, lag ein rechtserheblicher Irrtum vor. In diesem Falle wäre grundsätzlich eine Anfechtung des Vertrages nach § 119 BGB möglich. Darüber hinaus kommt unter Umständen auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) in Betracht, da durch die Gestaltung der Internetseite der Eindruck erweckt wird, es handle sich um ein kostenloses Angebot. Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und am Rand bei der Anmeldemaske und sind nicht hervorgehoben. Sie können daher vom Verbraucher leicht übersehen werden.

Soweit Sie eine Rechnung der Firma IContent GmbH erhalten, empfiehlt sich schriftlich einen etwaigen Vertragsschluss gegenüber der Firma IContent GmbH unter Hinweis auf die oben genannten Bestimmungen zu widerrufen. Vorsorglich kann in diesem Zusammenhang auch eine Anfechtung des Vertragsschlusses erklärt werden. Zu Beweiszwecken sollte ein solches Schreiben grundsätzlich per Einschreiben/Rückschein versandt werden. Nach unseren Erfahrungen mit derartigen Internetangeboten ist es jedoch in der Tat nicht auszuschließen, dass der wirksam und fristgemäß erklärte Widerruf von der Gegenseite ignoriert wird. In vielen Fällen wird versucht, die Verbraucher trotz eines wirksam erklärten Widerrufs weiterhin mit Rechnungen und Mahnungen, zum Teil von Inkassobüros oder Rechtsanwälten, zur Zahlung zu bewegen. In vielen Fällen kann die „Mahnungsflut“ auch durch ein entsprechendes anwaltliches Aufforderungsschreiben beendet werden. Auf jeden Fall sollten Sie reagieren, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen können Sie ebenfalls binnen einer Frist von 2 Wochen Widerspruch einlegen. Der behauptete Zahlungsanspruch der Gegenseite müsste dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden. Erfahrungsgemäß haben die Anbieter solcher Internetangebote hieran jedoch in der Regel kein Interesse. Wir konnten in dieser Angelegenheit bereits vielen Verbrauchern erfolgreich helfen.

Wir bedanken uns bei Rechtsanwältin Katja Schulze (Rechtsanwälte Schulze & Greif) für die Antwort.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 46 Kommentare
Kategorien: outlets.de Schlagwörter:

46 Kommentare zu “outlets.de und das BGH-Urteil”

  1. Luna99 sagt:

    Bekomme seit November 2011 Rechnungen, Ratenzahlungsangebote und die zweite Mahnung von der Deutschen Internetinkasso GmbH. Habe jetzt nach längerer Zeit für ausgewählte Kunden ein “Vergleichsangebot”erhalten. Mit der Zahlung von 50€ sind sämtliche Forderungen abgegolten.

    Admin: Hast du ‘ne Möglichkeit, mir das Dokument mal zu mailen.

  2. Beluga59 sagt:

    Arni
    Einem Forum, dass folgende Post stehen lässt “ich habe schon 2 Mahnbescheide erhalten und nicht reagiert”, ist in meinen Augen nicht zu trauen…
    Wir haben bei uns und auch Dank des Admins hier über 1000 Mail mit Personen die sich, in welcher Art auch immer, von Outlets.de betrogen fühlen.
    Leider kann kein RA damit was anfangen, da die Verhandlungen immer vor AG statt finden. Richter bei einem AG dürfen nicht auf das eingehen was gesagt oder geschrieben wird, sondern müssen jeden Fall im einzelnen beurteilen.

  3. Martin Kaiser sagt:

    @ Arni

    Ich würde sagen, Finger weg.

  4. Arni sagt:

    Hallo!

    Habt ihr den Artikel gelesen: betrug-melden.de/2011/06/httpwww-outlets-de/ ?
    Da kann man sich in die Liste eintragen, die dann evtl. jedem von uns helfen könnte. Was haltet ihr davon? Ach ja, ich habe der Sparkasse Speyer auch eine Beschwerde geschrieben, dass die dieses Inkasso Büro betreuen. Mir wurde geantwortet, dass mein Schreiben bei weiterem Verfahren mit Inkasso GmbH helfen kann.

    Das Geld habe ich selbsverständlich nicht überwiesen!!!

    Admin: Also ich finde, dass du dich nicht nochmal registrieren lassen solltest

  5. Martin Kaiser sagt:

    @ sandra

    Du schreibst doch selber das Du bisher nicht reagiert hast. Warum willst Du jetzt reagieren? Nur weil das Inkasso gewechselt hat, was genauso zu den Nutzlosen gehört?

  6. sandra sagt:

    bin ebenfalls auf sch…. reingefallen. habe auf sämtliche schreiben nicht reagiert und nun post vom “deutsche internetinkasso gmbh” bekommen. soll ich drauf reagieren mit widerspruch oder ebenfalls ignorieren? hab auch schon überlegt anzeige gegen die zu stellen.

    was würdet ihr raten, denn die nerven ziemlich….

    denn einige gerichtsurteile haben ja die verträge anerkannt, obwohl ich der meinung bin, das diese nicht rechtens sind. ich hab keine bestätigungsmail oder ähnliches bekommen um diesem ganzen zu widersprechen.

  7. buddy-holly sagt:

    Hey! Hier noch ein Opfer dieses Abzockervereins. Ich bin ja schon froh, dass ich nicht die einzige bin. Ich werde denen die 96 Euro bestimmt auch nicht bezahlen ;). Habe nachdem der erste Brief mit Rechnung kam auch per E- Mail, so wie sie es wollten( laut AGBs) widerrufen und es hat keiner reagiert. Jetzt kam die Zahlungserinnerung Nr.1 und nun widerrufe ich schriftl. per Brief und Einschreiben Rückschein. Mal schauen was da so rumkommt. Drückt mir die Daumen, dass dann endlich Schluss ist. Wie war es bei euch, hat jemand endlich Ruhe vor denen und wenn ja, wie habt ihr es angestellt?

  8. Lenchen sagt:

    Hallo alle zusammen!
    Nur daß ihrs wisst und euch nicht mehr alleine bescheuert vorkommt, auch ich bin eine der armen Ahnungslosen, die in die outlet Falle tappte. Zufällig checkte ich meinen Spam-ordner und entdeckte zu meinem (vorläufigen) Erschrecken die 2.Mahnung. An genau dem selben Tag kam per Post aber auch schon die lezte Mahnung an.
    Sowas nenn ich timing, macht das Ganze doch gleich glaubwürdiger. Die haben es eilig einen zum Zahlen einzuschüchtern…
    In der “lezten Mahnung steht, dass die Wirksamkeit der Verträge kürzlich vom Amtsgericht Frankfurt (AZ 32 C 764/10 -84) und von Amtsgericht Witten (AZ 2 C 585/10) überprüft und bestätigt wurde. Admin, weißte was darüber? Bedeutet das nun, daß die uns doch belangen können? Sollte ich was vom Anwalt schicken, bzw.gibts irgendwo einen Vordruck zum hinsenden. Und ein kleiner Schmeichler zum Schluss, lieber Admin, ich finde dich witzig (auch die schnippischen Antworten)und bin dir dankbar für die Arbeit, die du in dieses Forum investierst! Sonst hätte ich entweder schon bezahlt, oder mich unnötig fertig gemacht!

    Admin: Ob ich was davon weiß? Du wüsstest auch mehr wenn du ab und an mal googlen würdest: http://www.verbraucherzeit.de/2010/09/23/outletsde-und-das-urteil-von-witten-2c58510

  9. NochEiner sagt:

    Wir haben jetzt mittlerweile auch schon die zweite Mahnung bekommen, jetzt mit einer Kopie von einen gewonnen Urteil gegen einen “säumigen Zahler”. Ich finde das einfach nur eine riesen Frechheit von der Firma einerseits aber noch viel mehr von unserer tollen Rechtsprechung andererseits, die nicht mal ansatzweise in der Lage ist solchen Betrügern binnen Tagen das Handwerk zu legen. Es kann doch nicht sein damit eine Firma über Jahre hinweg ihr Unwesen auf diese Art und Weise treibt ohne das ein Gericht da Handlungsbedarf sieht???

    Armes Deutschland… armes Europa…

    Admin: gerichte mssen keine Handlungsnotwendigkeit sehen – Politik muss es – so ist das System

  10. Heike W. sagt:

    Hallo Admin,
    doch, ich dachte, es gäbe hier in diesem billigen Forum bereits gewisse Erfahrungswerte zu dem Thema, da man hier ja auch eine Fülle von Berichten findet. Ich bin mit so etwas noch nie in Berührung gekommen und verunsichert. Ich muss ja grinsen über Deiner Aufforderung, ein starkes Mädchen zu sein. Vielleicht nehme ich das Ganze wirklich zu ernst. Danke für Deine Antwort!

    Heike

    Admin: Das Leben ist halt kein Ponyhof. Erfahrungswerte gibt’s hier genug in tausenden von Kommentaren –

  11. Heike W. sagt:

    Hallo Admin,
    ich habe die Beiträge im Forum gelesen aber keinem Beitrag konnte ich entnehmen, ob man mit Nichtzahlen im Recht ist und welcher Ärger einem drohen kann, wenn man nicht zahlt, auch noch etlichen Mahnungen, usw. Mich interessiert, in welchen Ärger wir uns da reinreiten können oder handelt outlets in jedem Fall rechtswidrig? Würde mich über Deine Antwort sehr freuen, danke!

    Heike

    Admin: Heike, ich bin kein Rechtsanwalt. Was sagt dir den dein gesunder Menschenverstand? Willst du zahlen, nur weil du Angst hast. Es geht hier nicht um Recht, es geht hier um stark sein und schwach sein. Diese Abzocke wird weitergehen, bis es ein Gesetz dagegen gibt. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass dir so ein billiges Forum hier sagt, was falsch und was richtig ist. ich kann dir nur sagen: ICH würde nicht zahlen und es hat auch noch NIEMAND einen Mahnbescheid bekommen. Und nun sei ein starkes Mädchen und vergiss den Dreck.

  12. Heike W. sagt:

    Hallo zusammen,
    auch mein Mann und ich haben heute eine Rg. von outlets bekommen. Mein Mann hat sich die Seite zwar mal angeschaut aber keiner von uns hatte sich da angemeldet. Nun kriegen wir die Rg. wegen einer angeblichen Anmeldung im November 2010. Wir waren total geschockt. Erst als uns ein Bekannter riet, bloß nicht zu zahlen, habe ich im Internet recherchiert und bin zu diesem Forum gelangt. Kennt sich hier jemand aus damit? Und wenn wir nicht zahlen, welchen Ärger können wir bekommen? Sind wir im Recht? Ich kenne micht nicht mit Mahnschreiben oder ähnlichem Ärger aus und mir bereitet diese Geschicht Bauchschmerzen. Aber ich will auch diese 96,- EUR nicht zahlen, ich habe mich doch gar nicht dort angemeldet! Wäre für ein paar gute Ratschläge dankbar!!!

    Heike

    Admin: Lies das Forum, das hat allen geholfen, das wird auch dir helfen!

  13. Iris Kaiser sagt:

    Hallo zusammen,

    bin auch in dem Club aufgenommen worden,war zuerst auch geschockt. habe mich dann im Netz einwenig schlau gemacht und eine Seite einer Anwältin gefunden. Die Seite ist von
    http://www.schulze-greif.de/ Hoffe sie kann mir da weiterhelfen. Hab schon 2 Mahnschreiben von diesem Inkassobüro bekommen.
    Rechtsschutz wird noch informiert.

    Hoffe auf ein ruhiges Weihnachtsfest

    Iris

  14. Kathrin sagt:

    Ich habe heute,nach zwei Mahnungen,das erste Schreiben von einem Inkassobüro bekommen. War total geschockt und auch sehr verunsichert. Werde mich jetzt auch an meine Rechtschutzversicherzng wenden. Habe aber nicht vor auch nur einen Cent freiwillig zu zahlen.

  15. knussmann petra sagt:

    Hallo, mir gehts genauso.
    Ich habe im Juni im Rahmen einer Möbelsuche beim surven die outlets Seite angeklickt und voll naiv meine Daten angegeben und die Geschäftsbedingungen akzeptiert.
    Kosten waren für mich nicht erkennbar. Nutzen konnte ich die Seite nicht, sie ließ sich nicht öffnen.
    Mir war zu keiner Zeit bewusst, dass ich eine kostenpflichtige Seite angeklickt hatte.Nach der ersten Mahnung habe ich meinen Verdacht auf Abzocke und meinen Zahlungsunwillen geäußert.
    Jetzt konmmt die 2. Inkassoforderung über 153,75 Euro mit einem Beiblatt des Amtsgerichtes Witten vom 7.9.2010 (s.o.)
    welches mich wohl einschüchtern soll.
    Meine Rechtsschutzversicherung hat mir geraten es auf einen Prozess ankommen zu lassen , die Firma sei bekannt für Einschüchterungsstrategien.
    Schlimmstenfalls muss ich die 97 Euro zahlen, auch wenn sie mir dauernd höhere Inkassoforderungen stellen.
    Petra

  16. Robert O. sagt:

    hallo,
    auch ich bin leider auf die”Masche” von outlets.de (Fa.Icontent) reingefallen. Laut denen sollte die Anmeldung am 05.09.10 erfolgt sein. Wurde am 27.09.10 mit 1.Anschreiben (Zah- lungsaufforderung)überrascht. D.h.die 14 Tage Widerrufsfrist sind da ja schon vorbei gewesen! Auf mein sofortiges Email vom 28.09.10(Vertrag)
    auf mein Email v.26.10.10 z.Zahlungserinnerung u.auf mein Email v.10.11.10 (2.Mahnung)wurde seitens der Fa. weder reagiert noch beantwortet,trotz Androhung mit Anwalt,Anzeige u. Verbraucherschutz.
    Am 10.11.10 kam die letzte Mahnung mit Drohung
    Inkasso / Schufa usw.
    Werde nun Anwalt, Anzeige u. Verbraucherschutz einschalten, da die Fa. bei Sparkasse IN dies- bezüglich schon bekannt ist.
    Auch AG Leipzig u. LG Frankfurt haben schon die
    Fa. verurteilt (s. Forum)

  17. waso sagt:

    habe gerade die Fragen und Anmerkungen der Betroffenen in diesem Forum gelesen und wundere mich über die unverschämten Bemerkungen/Antworten vom Admin – das muss doch nicht sein, solch unseriös formulierte Bemerkungen

    Admin: Sehr geehrter Herr Waso, – machen Sie das hier mal vier Jahre und dann schauen wir mal, wie seriös Sie noch formulieren…

  18. Birgit sagt:

    Hallo habe heute von der deutschen Zentral Inkasso eine Rechnung über 153,60 EUR erhalten dazu noch eine Kopie von einem Gerichtsurteil,werde trotzdem nicht zahlen.
    Gruß Birgit

  19. Achim sagt:

    Hallole …

    jetzt hab ich auch einen Brief von der Deutschen Zentral Inkasso … mit einer Kopie eines Urteils des Amtsgerichtes Witten vom 07.09.2010, bei dem die Klage gegen die Forderungen vin IContent abgewiesen wurden.

    Ich werde trotzdem erstmal gar nichts tun.

    Achim – Les bitte das urteil bevor du xxxx Zeug erzählst. Noch niemals hat ein Amtsgericht so etwas entschieden. Les das Urteil bevor du fragst, mich beschimpfst oder dich aufregst. Diese Urteil sagt etwas GANZ GANZ ANDERES aus, nämlich dass da jemand seine Anwaltkosten nicht erstattet bekommt, weil er wegen Outlets seinen Anwalt befragt hat. DAS IST ALLES – und es ist nicht mal kompliziert geschrieben. Lies es bitte

  20. anja sagt:

    hallo,

    ich habe auch einen brief von der deutschen zentral inkasso bekommen. ich werde meinen anwalt einschalten.

    ich habe damals direkt am gleichen tag noch einen widerruf per fax an outlets.de gesendet.

    hedoch scheinen die gänzlich alles zu ignorieren.

    grüße anja

  21. Udo sagt:

    Hallo
    Ich habe heute einen Brief von der “Deutsche
    Zentral Inkasso erhalten.Ich soll jetzt incl.Mahnkosten und Vorgerichtliche Inkassogebühren 153,02 Euro zahlen.
    Ich werde nicht bezahlen.
    Mal sehen was da noch kommt.
    Hat schon jemand einen ähnlichen Brief erhalten?

    Admin:; Machst du Witze??? 10.000 haben so einen Brief bekommen

  22. Andrea sagt:

    Hallo,

    auch ich bin im Juni auf die Seite reingefallen und kann gar nicht glauben, wie dreist icontent hier vorgeht. Ich ignoriere die Mahnungen (mittlerweile 3) und hoffe, dass alles gut wird… Wirklich unglaublich!
    Grüße

  23. Sina sagt:

    Ich auch reingefallen!!
    Habe eine REchnung per Mail bekommen und sofort per Mail reagiert..allerdings dass sie mich mit so nem SCheiß in Ruhe lassen sollen und das ne Abzocke ist…also nicht wirklich formell!!
    Nun habe ich heute nen Brief vom Gericht bekommen!!!
    Was mache ich nun???
    Ist jemand über diesen Schritt schon hinweg?

    Admin: Du hast einen Brief vom Gericht bekommen, dann wärst du die erste. Per Einschreiben??

  24. Bernd sagt:

    hallo und ein freundliches Guten Morgen,
    das ist ja unglaublich – da hat es ja so einige – wie eben mich auch eiskalt erwischt. Die Sache wird ausgesessen, gezahlt nicht. Bei mir gibt seit gestern die – Letzte Mahnung – über 96,00 € zzgl. 5,00 € Mahngebühren. Nach erhalt der Rechnung per Mail habe ich auf selben Weg der Rechnung und der Sache an sich widersprochen. Widerholt beim Eintreffen der zweiten Mahnung. Von der Gegenseite wurde alles ignoriert und kräftig weitergemacht. Also das gleiche Chema wie bei Euch.
    Haltet durch am Ende wird alles Gut – nichts aber auch gar nichts – in diesem Fall – bezahlen!! Sobald der Mahnbescheid vorliegt, dann das angedrohte gerichtliche Verfahren angeschoben werden sollte informiere ich aktuell.

    Gruß Bernd

  25. carola sagt:

    gut zuwissen das ich nicht mit diesere sache alleine bin habe schon die 2.mahnung bekommen war auch schon bei ver verbraucher zentrale die firma ist ja bekannt mir ist gesagt worden ich sollte erst mich wieder melden wenn ich einen mahnbescheid bekommen haben vom gericht aber das internet steht ja foll gerade in diesem fall wir halten durch und zahlen auf keinen fall

  26. anne sagt:

    hallo leute

    habe auch eine mail von denn erhalten das ich ein vertrag mit denn ab gesclossen habe und 96 euro bezahlen soll,habe ich aber nicht gemacht.und kam gestern ein brief von denn letzter mahn bescheid aber kam nie erst eine verwarnung oder vorher eine mahnung und auch keine zweite mahnung bloss gestern halt letzte mahnung….werde das auch nicht bezahlen das können die vergessen….kam irge´nd was noch nach dem brief bei euch zu beispiel noch eine mail von denn oder noch ein brief von denn…was könnte ich gegen denn tun….das ich die los werde und die mir nicht weiter auf denn sack gehen…bitte antwortet mir trauf zurück…anne

    Admin: Anne, dass die dir auf den Sack gehen ist DEIN Problem, da können wir dir nicht helfen. Les den Scheiß einfach nicht und warte auf den mahnbescheid. PS: Ist das wirklich den Geburtstag in deiner Mail-Adresse????

  27. tina sagt:

    Hallo,
    auch ich habe eine Zahlungsaufforderung am 18.02.bekommen. Habe mir ein Schreiben der Verbraucherzentrale NRW runtergeladen und per eMail an IContact gesendet. Daraufhin haben Sie den Erhlat bestätigt, jedoch mit dem Hinweis eine Anfechtung ist nicht mehr möglich, wirksamer Vertrag,.. jetzt werde ich abwarten.. hat schon jemand von euch einen Mahnbescheid vom gericht erhalten??

    Vlg

  28. gisela sagt:

    Hallo ihr gleichgesinnten
    Habe auch gestern 15.3.10 eine Mail mit Zahlungsaufforderung bekommen. Haben wir einen Vertrag abgeschlossen, nur weil wir auf outlets.de blöderweise unsere Daten angegeben haben in der annahme das es nichts kostet??
    Ich werde ebenfalls Widerspruch einlegen. Zahlen tu ich auf keinen Fall. Hoffentlich lern ich draus.

  29. Marco Hickertz sagt:

    Hallo Leute ich habe heute den 16.03.2010 Ebenfalls eine Rechnung der genannten Firma bekommen . In den AGB’s ebenfalls nichts von Kosten gelesen , und habe diese Seite noch nicht mal in anspruch genommen . Ich werde meinen RA aufsuchen und die ganze sache anfechten und natürlich nichts bezahlen . Ich schein ja nicht der einzigste zu sein der von dieser Firma versucht wird abgezockt zu werden .

  30. Lena sagt:

    Sorry, eine aufbesserung: nicht Gesetzlichkeitsgebot, sondern Deutlichkeitsgebot…habe wieder verwechselt… 🙂 (wenn möglich bitte die Moderatoren das verbessern)

  31. Lena sagt:

    Die gleiche Geschichte habe ich erlebt.
    Habe im BGB gelesen, Widerrufsrecht beträgt 2 Wochen nach dem Vertragschluß. Wenn die Widerrufsbelehrung nach dem Vertragschluß vorhanden ist, beträgt die Widerrufsfrist 4 Wochen. Ist die Widerrufsbelehrung in AGBs abgedrückt, genügt das nicht dem Deutlichkeitsgebot, sodass man bis 6 Monate widerrufen kann. Grundsätzlich haben bestimmt alle nach der Zahlungsaufforderung von Outlet reagiert, insofern hat der Widerruf rechtszeitig erfolgt. Der Vertrag und die Mahnungen sind dann unwirksam. So denke ich zumindest….Das Gesetz ist hier an der Seite der Verbraucher.
    Mir geht die Gedanke durch den Kopf: wenn wir, alle Betroffenen, Schadensersatz (weg. immateriellen Schaden) von outlets verlangen? Für die Nerwenverschwendung, die Mahnungen, die für die Postbote sichtbar sind, usw.? Sollte das klappen, wird der liebe Geschäftsführer von Outlet Tomas Franko sich den Rest seines lebens daran erinnern. Kann jemand nen RA fragen ob das möglich wäre? Habe leider kein Geld dafür……..

  32. N.Neifeld sagt:

    hallo,ich habe das gleiche problemchen war genau so wie bei alle blos datm war v.8.02.10 1 mahnung am 23.02.10 2 mahnung ich kann mich nicht errinern das ich es abgeschlossen habe und wenn dann muss eine bestätigung kommen, kamm aber nich, gleich mahnung,ich habe auch geantwortet dan kamm 2m. bitte sagt mir jemand was ich machen soll das es aufhört? danke,natalia

    PS:haben die auch IP-adresse gemail haben?

  33. Rosa sagt:

    Hallo ihr Lieben,
    wie ich sehe habt ihr alle Probleme mit Outlets.de. Nunmal habe ich jetzt auch eine Rechnung von denen bekommen (96Euro). Wie soll ich mich verhalten? Außer das ich nicht zahle,was soll ich noch unternehmen?
    Freue mich auf Antworten.

  34. christine kirchner sagt:

    Hallo,
    ich bin sehr froh und dankbar hier solche Kommentare zu lesen. Bei mir lief es ähnlich, habe mich bei outlets.de angemeldet, aber nichts von entstehenden Kosten gelesen. Jetzt nach über 2 Wochen (Widerspruchsfrist vorbei) bekomme ich die Rechnung präsentiert. Ich habe nicht vor hier zu bezahlen. Ich hoffe nur, dass diese Abzocker bald aufhören mit ihren Machenschaften.

    Gruß Christine

  35. Navi sagt:

    Mein Schtatz ist auch drauf reingefallen, wir haben darauf bei unserer Rechtsschutzvers. nachgefragt. Die dortige Sachbearbeiterin hat uns geraten auf keinen fall zu zahlen und nicht groß reagieren. Erst wenn wirklich ein Schreiben vom Gericht ( Mahnbescheid) sollen wir uns wieder dort melden.
    Bei dennen stappeln sich schon die Anfragen zu OUTLETS.DE.

    Heute kam ein Inkasso schreiben von
    RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH ratet mal wer dort GF ist !! Unsere geliebte Fr Katja Günther, jetzt schreibt sie keine Abmahnungen mehr sondern betreibt ein Inkasso Unternehmen.
    http://antiabzockenet.blogspot.com/2009/09/gesellschaft-fur-zahlungsmanagement.html

  36. Bodo sagt:

    Hallo
    Ich habe am 04.02.2010 auch so ein Rechnung mit Mahnung erhalten. Ich war schon sehr erstaunt. Ich hatte die ganze Nacht schon überlegt,” was hast Du da gemacht, zahlst du jetzt oder gehtst du zu deinem RA”. Dank der Recherge hier im Net werde ich wohl am Montag meinen RA aufsuchen.Es sind ja Tausende Betroffene.
    Früher hatte ich Probleme mit Premiere, da hatte ich die Mahnschreiben alle aufbewahrt, bis es nach 3 Jahren zum gerichtlichen Mahnverfahren kam, da hatte ich dann widersprochen. Trotzdem forderte Premiere die Kosten bei meinen zuständigen Amtsgericht ein. Es kam zur schriftlichen Anhörung, die mein RA beantwortete. Auf einmal zog Premiere ihre Forderungen und ihre Auslagen zurück, weil sie jetzt in der Beweislage vor dem AG waren. wehrt euch.

  37. Hase sagt:

    Hallo,

    Ich wurde auch reingelegt von outlets.de und werde auch nicht zahlen!!! Ich habe schon 3mal um Löschung meiner Anmeldung gebeten und zuletzt noch per email widerrufen, mit der Angabe, dass Sie mich nicht email informiert haben, das die Anmeldung zahlungspflichtig ist, noch dass ich ein Widerrufsrecht habe!!
    Ich sehe, das auch wie die meisten, zusammen sind wir stark. Und zahlt bloss nicht. Verweist bloss auf die viele “Opfer” hin von dieser betrügerischen Seite! Gruss Hase

  38. Sonja C.Reich sagt:

    Ich bekomme auch ständig Mahnungen, werde aber hartnäckig bleiben und keinen müden Cent dorthin zahlen. Klasse,daß es hier mehr Leute gibt, denen man nur das Geld aus der Tasche ziehen will und die hartnäckig bleiben und nicht bezahlen. Ich habe auch nichts gelesen, daß diese Seiten gebührenpflichtig ist. In diesem Sinne sollen die sich doch andere Dumme suchen,die zahlen!

  39. beganovic Dennis sagt:

    Hallo,habe auch reingelegt mit der Outlets.de reine abzokerei,bis jetz habe nicht bezahlt…und würde ich auch nimals tun da in der AGB nicht von zahlungen standen !!!abzokerei sonst nicht…gruß Dennis

  40. Petra Krüger sagt:

    Auch ich bin in die Falle Abzocke getappt. Nach 2 Wochen erhielt ich eine Zahlungsaufforderung nach 2 Wochen eine Erinnerung und nach 4 Wochen eine letzte Mahnung. Ich habe gleich nach der 1. E-Mail Widerspruch eingelegt und ein Ticket erhalten mit der Bemerkung ein Mitarbeiter nimmt zur Klärung Kontakt mit mir auf. Darauf warte ich seit 6 Wochen und habe inzwischen 3 Tickets, weil jedes Mal Widerspruch eingelegt habe.
    Ich nutze übrigens dieses Portal nicht!

  41. Verlinkte Abzocke sagt:

    Hach ja die versuchens halt immer wieder!
    Aber ehrlich wehrt am längsten!
    Soll auch 96€zahlen da mein wiederrufsrecht durch aktiven Gebrauch der
    Seite entfallen ist, ich aber auser der Registrierung auf dieser Seite nichts unternommen habe außer meinen Account 5min.später wieder zu löschen(was nicht möglich war).
    Also keine Zahlung!

  42. Ingrid Dietrich sagt:

    Hallo´

    Habe am 14.1.2010 ebenfalls eine Rechnung der
    Firma IContent inHöhe von 101 Euro,(96 Euro u.5 Euro
    Mahnkosten erhalten. Ich habe niemals einen Vertrag mit dieser Firma geschlossen und werde auch nicht zahlen. Unter einen Vertrag gehört die Unterschrift aller
    Vertragspartner.

  43. Tanja sagt:

    hallo, auch ich habe plötzlich eine email erhalten in der ich meinen Account bei outlet aktivieren sollte. habe darauf sofort ( ca. 10 min später ) per email widersprochen. trotzdem bekam ich heute die `letzte Mahnung `per Post mit Drohung Schufa-Eintrag usw. Nun per Einschreiben( mit Ausdruck der Widerspruchemail als Anhang) erneut Widerspruch. Gut zu lesen, dass man nicht die Einzige ist–bin total verunsichert und auch stink sauer!!! Selbst für den Postboten lesbar stand LETZTE MAHNUNG im Fensterausschnitt des Briefumschlages.
    Gruß Tanja

  44. Uwe Grimm sagt:

    Guten Abend,

    ich habe am 07.12.2009 eine Zahlungsaufforderung über € 96.00 der Fa. IContent GmbH erhalten . Ich bin aber davon überzeugt, niemals d iese Seite genutzt zu haben.
    Wie soll ich mich verhalten.

  45. thorsten sagt:

    hallo,
    habe am 07.12.2009 ebenfalls eine mahnung der genannten firma erhalten, da ich beim anmelden nicht s von kosten gelesen habe.
    ich werde jetzt zurückschreiben das ich auf keinen fall bezahlen werde.
    zusammen sind wir stark und gut das ich nicht alleine bin
    gruß, thorsten

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