Drohung mit Schufa-Eintrag nicht zulässig

Gerade bei “t-online” was Interessantes gelesen: “Gericht straft Abo-Abzocker ab”

Die Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag ist unzulässig. Wir zitieren das t-Online-Portal: “Das hat nun das Amtsgericht Halle entschieden, nachdem sich ein Opfer gegen die Erpresser-Taktik zur Wehr gesetzt hatte. Das Gericht untersagte der IContent GmbH per einstweiliger Verfügung, über das Opfer einen Eintrag bei der Schufa oder anderen Wirtschafts-Auskunfteien zu veranlassen (AZ 105 C 4636/09). Das Unternehmen steckt unter anderem hinter dem Angebot Outlets.de. Sollte IContent gegen die einstweilige Verfügung verstoßen, droht den Abo-Abzockern die Zahlung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro.

“Schon die Androhung eines Schufa-Eintrages bei einer bestrittenen Forderung ist rechtswidrig”, teilte Rechtsanwalt Peter Knöppel nach dem Urteil mit. Der Anwalt hatte das Opfer in der Auseinandersetzung mit IContent vertreten. Außerdem könne die Drohung möglicherweise auch strafrechtlich als “Drohung und Verleumdung” gewertet werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Opfer von Abo-Abzockern sollten deshalb auch bei solchen Einschüchterungsversuchen standhaft bleiben und sich gegen die Zahlung unzulässiger Forderungen wehren. Im Zweifel sollten Opfer stets Rat bei einer Verbraucherzentrale suchen oder sich direkt anwaltlich beraten lassen.


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14 Antworten auf “Drohung mit Schufa-Eintrag nicht zulässig”

  1. Montag, 19.07.2010 Hallo liebe Betroffene,
    Habe auch die “letzte Mahnung” erhalten, mit Androhung von negativen Schufa-Eintrag. Werde standhaft bleiben bis zum Mahnbecheid, lege hier innerhalb von 14 Tagen Widerspruch ein.
    Dann erstmal sehen wie es weiter geht, ob mit oder ohne Rechtsanwalt oder ob ich nichts mehr von denen höre.
    Warum legt man denen nicht endgültig das Handwerk. Wieviele Gerichtsurteile muss es noch geben, bis die so was unterlassen.
    Wo bleibt unsere Justiz…………..

  2. hallo kerstin,

    ich bin leider auch auf diese seite reingefallen, die sache ist schon beim rechtsanwalt aber ich kann nicht nachweisen daß dort kein hinweis auf ein vertag wo mann irgendwelche leistungen bezahlen muß zusehen war, würdest du mir die seite zuschicken das wäre für mich sehr hilfreich.
    im voraus dankeschön
    mfg
    damian

  3. WAS IST MIT DEN KUNDEN DIE SICH MIT OUTLETS

    AUSEINANDER SETZTEN GEWORDEN ;ERBITTE UM RÜCK

    MELDUNG???????

    DANKE ANNELIESE

  4. Vielen Dank für den Hinweis! Ich bin mir jedoch unschlüssig, ob ich mich mit Hilfe eines Anwalts dagegen wehren sollte. Schließlich sind die Anwaltskosten nicht ohne… Inwieweit kann einem die Verbraucherzentrale konkret weiterhelfen?

  5. [...] Zahlungsforderung die Androhung eines negativen Schufaeintrages f

  6. Hallo,
    habe am 8.1.2010 meine letzte Mahnung von Outlets.de bekommen.Wie kann ich mich dagegen wehren wenn ich das Geld für einen Anwalt nicht habe?Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen?

  7. Hallo,

    habe wie ihr alle auch eine LETZE MAHNUNG erhalten und vorher natürlich gar keine.Online habe ich auch meine SPAM Mails nicht überprüft.

    Soll ich nun den Musterbrief als Widerspruch per Einschreiben versenden???Oder per email?

    Oder halt einen Anwalt einschalten?

    Denn auf Schufa habe ich wirklich keine Lust.
    Weiß auch nicht ob in NRW gerichtlich der Firma verboten wurde Schufa Warnungen zu versenden.

    Bitte um Antwort

  8. Hallo liebe Leidgenossen,
    habe gestern auch meine 2. Mahnung mit Androhung von schufa-Eintrag und Inkasso bekommen! Werde mich jetzt auch an einen Anwalt wenden. Es beruhigt mich das es noch mehr Opfer gibt,dann fühlt man sich nicht alleine! Denn im Einschüchtern sind die ja ganz Spitze!

  9. Hallo Leute
    Es ist der Wahnsinn was die IContent da macht.Ich bin ebenfalls betroffen.Hab zwar noch keine Mahnung erhalten aber ich werde auch nicht zahlen.Ich hab schon mit einem Rechtsanwalt gesprochen .Der sagte ich soll mich ruhig verhalten das was die machen ist nicht zulässig.Können ja vor Gericht gehen.Wir sind dabei.

  10. Sehr geehrte Nutzer der Plattform,

    nehmen Sie bitte die Androhung von Schufaeinträgen nicht auf die leichte Schulter. Da die von mir erwirkte einstweilige Verfügung gegen outlets.de nur einen Einzelfall betrifft, sollten Sie sich gegen die Androhung wehren.

    Wenn Sie wollen, nehmen Sie mal Kontakt zu mir auf oder aber Sie gehen mit der Sache zu einen Anwalt vor Ort. Je mehr Verfügungen ergehen, um so mehr Druck wird erzeugt.

    Schoenen 4. Advent

    anwaltsofort

  11. Hallo erstmal,
    ich hab gestern auch die “Letzte Mahnung” erhalten. Natürlich mit der Drohnung “negativer Schufa-Eintrag”. Davor hab ich immer alles per e-mail bekommen und immer darauf geantwortet. Jetzt mach ich nichts mehr. Die antworten mir nicht mal. Wenn etwas vom Gericht kommt kann man innerhalb 14Tagen Einspruch einlegen und dann müssen die ein Gerichtsverfahren in die Wege leiten. Was se hoffentlich net tun, denn diese Kosten sind einfach zuviel für eine Anmeldung! Unfassbar

  12. Hallo,
    habe heute auch eine “letzte Mahnung” bekommen mit dem Hinweis auf einen negaiven SCHUFA-Eintrag. Kann man den Laden nicht endlich dicht machen? Wo sind da unsere Rechtsanwälte, die mal so ein Thema von sich aus aufgreifen? Kann meine Daten gerne zur Verfügung stellen und werde nach allem was ich gelesen habe sicher nichts bezahlen und auch mir keine Mühe machen mit weiteren Antworten auf diese I….

  13. Ich habe gestern erst die letzte Mahnung von outlets. de per Mail bekommen, in der mir trotz o.a. Gerichtsurteil noch ein Eintrag in die Schufa-Kartei angedroht wird. Ist die Veranlassung des Schufa-Eintrages mit einer evtl. Geldbuße verbunden oder nur schon die pure Androhung ? Mich wundert es, dass die Firma IContent am 15.12.09 noch mit einer Schufa-EIntragung trotzdem droht. Ist das zulässig ?

  14. Hallo Leute
    Ich gehöre zu denen die auf solche Sachen immer rein fallen. Vor ca. 2 Jahren habe ich den Betrag noch gezahlt, da ich noch relativ undedarft war, was angeht. War bei Ahnenforschung drin Dann hatte ich letztes Jahr die gleiche Geschichte mit songtexte.de. nur war ich da schlauer und habe mich über die Verbraucherzentrale schlau gemacht. Habe auch auf alle Schreiben nicht reagiert bis dann der Mahnbescheid kam. Da habe ich Einspruch eigelegt und nie wieder was von denen gehört. Als ich diesmal wieder eine Zahlungsaufforderung erhielt dachte ich, ich bin im falschen Film. Nun es ist aber ziemlich interessant, was es über diese Firmen immer zu lesen gibt. Leider mach ich das immer viel zu spät, denn sonst würde mir das nicht passieren. Aber man wird ruhiger. Ich warte jetzt den Mahnbescheid ab und lege dann mal wieder Einspruch ein. Bin mal gespannt. Aber mit der Einschüchterungstaktik kommen Sie gut an. Ich sag ja das erstemal hab ich ja auch gezahlt. Aber einmal und nie wieder Dank der tollen Foren und Dem Verbraucherschutz!!!

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