Viele Verbraucher haben uns berichtet, dass sie in den letzten Tagen und Wochen zunächst eine Rechnung der Firma IContent GmbH für die Nutzung des Portals www.outlets.de und einige Tage später eine sogenannte weitere Information bezüglich des angeblich geschlossenen Vertrages erhalten haben. In diesem Schreiben der Firma IContent GmbH wird auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs verwiesen. Wortwörtlich heißt es in diesem Schreiben: „Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07.November 2001, Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlage des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.“ [mehr lesen →]