Websites mit Preisangaben nur im klein gedruckten Text sind unzulässig, weil sie irreführend sind. Das Handelsgericht Wien bestätigt nun die Rechtsansicht der Arbeiterkammer (AK). Wer im Internet kostenpflichtige Dienste anbietet, muss den Preis klar und deutlich angeben und darf ihn nicht verstecken.
Die AK hatte Anfang 2009 eine Klage gegen die einschlägig bekannten Gebrüder Schmidtlein aus Deutschland und deren Nachfolger Redcio OHG eingebracht, die etwa Hausaufgaben oder Bastelanleitungen anboten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Internetseiten sind irreführend und rechtswidrig, wenn sie die Preisangaben nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext enthalten, heißt es im Urteil. Grundlegende Vertragsbestimmungen wie Preis, Leistung und Bedingungen des Rücktrittsrechtes müssen in deutlicher und verständlicher Form dem Konsumenten übermittelt werden. „Das bedeutet, eine E-Mail mit den Daten muss vor Vertragsabschluss extra an den Verbraucher gehen“, sagt AK-Konsumentenschützer Robert Mödlhammer.
Die Anbieter boten auf mehreren Webseiten etwa scheinbar kostenlose Liedertexte, Bastelanleitungen oder Hausaufgaben an. “Sie warben zwar nicht explizit mit gratis, aber die Konsumenten konnten davon ausgehen. Es war für sie keinesfalls erkennbar, dass sich die Dienste als Kostenfallen entpuppen”, so Mödlhammer. “Selbst geübte Surfer übersehen die geschickt platzierten Preisangaben. Wer einmal seine Daten abgesendet hat, sitzt auch schon in der Falle und wird zur Kassa gebeten.”
Wer nicht zahlt, dem wird sofort mit Mehrkosten, Anwaltschreiben und Gerichtskosten und Strafanzeigen gedroht. “Das schüchtert sicher viele ein und sie zahlen”, sagt Mödlhammer. Aber selbst wer aus Verunsicherung bezahlt, hat nichts bereinigt. Denn ein Jahr später geht es wieder von vorne los, weil es sich oft um Abodienste für zwei Jahre handelt. “Unseriöse Anbieter machen so schnelles Geld, die Webadressen und Anbieter ändern sich laufend oder es wird plötzlich auf andere Seiten umgeleitet”, weiß Mödlhammer.
Quelle:ORF
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Hilfe, bin auch reingefallen, was tun?????? Trotz sofoertigem Widerruf kommen Vorschreibungen und Mahnungen!!!!!!!!!
Schreibe aus Österreich – bitte die wirksamste Methode bekannt geben. Danke im voraus!
Admin: Worauf bist du reingefallen, Heiratsschwindel? Such doch erstmal auf der Seite, ob deine Fragen nicht schon beantwortet werden
Mir wurde am 23.3.2010 ebenfalls per Mail mitgeteilt, dass ich mich bei outlets.de angemeldet hätte und weil ich innerhalb von 14 Tagen keinen Widerruf gemacht habe, würden nun € 96,- Jahresbetrag fällig werden. Als Absender agiert eine IContent GmbH (Rechnungsstelle). Ich habe denen geschrieben, dass ich mich auf dieser Seite nicht angemeldet habe und auch diese Hompage nicht nutze, somit bezahle ich auch nichts. Die meinten dann in einer Stellungnahme, dass ich mich mit meiner E-Mail Adresse angemeldet hätte. Also wo gibts denn so was, dass für eine Anmeldung nur die Email Adresse genügt? Ich habe mich im Internet über diese Firma schlau gemacht und festgestellt, dass es sich um eine sehr fragwürdige, offensichtlich auf betrügerische Abzocke aufgebaute Internetfirma handelt, die mit versteckten Geschäftsbedingungen, die große Kohle machen wollen. In Österreich muß, wer kostenpflichte Internetdienste anbietet, den Preis deutlich anführen und nicht in versteckten Bedingungen, die klein leserlich irgendwo stehen. Außerdem muß vor “Vertragsabschluß” die Bedingungen dem Kunden zugestellt werden. Ich hoffe, ich liege mit meinen herausgesuchten Rechtsmeinungen richtig?
Hallo!
Ich bin auch in die Abzocke-Falle von outlets.de geraten!
Habe aber gleich nachdem ich ein Bestäigungsmail d. Anmeldung zurückgeschrieben, dass ich meine Anmeldung hiermit zurückziehe und outlet.de nicht mehr nützen will!
Natürlich habe ich keine Antwort erhalten! Dann kamm die erste Rechnung, die zweite und dritte Erinnerung über € 96,00! Ich habe bei jedem dieser Mails per Mail, Fax UND Einschreiber schriftlich Widerrufen!
Telefonieren war zwecklos, da ich oft 20 min. in der Warteschlange war (schade um’s Geld!!!).
Ich habe gestern von der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH eine Mahnung über 140,00 per Post erhalten!
Meine Frage ist nun, soll ich den Konsumentenschutz einschalten?
Oder ist dann endlich mal Ruhe, wenn ich die Rechnung bezahle! Wobei ich in mehrere Artikel gelesen habe, dass die Konten der RAZ oft nicht existieren und das Geld wieder zurücküberwiesen wird!
Bin jetzt ein wenig ratlos und schon ziemlich verärgert!
LG
Admin: Schalte doch den Konsumentenschutz ein – ansonsten wäre ich als Österreicher echt locker…Mach dir keine Sorgen!
Hallo,
auch ich bin am 12.02.2010 in die Abzockfalle geraten, trotz Widerrufsrecht (Einschreiben mit Rückschein). Habe das Geld investiert und dort angerufen, 45 Minuten Warteschleife, mir wurde dann gesagt das ich ja den Link aktiviert habe den sie mir geschickt haben und somit das Widerrusrecht erloschen sei.
Muss ich trotzdem bezahlen??
Admin: Und Gabi, hätten sie dir gesagt du sollst nackig von der Brücke springen, würdest du dann auch nachfragen? Überleg doch mal: Wer entscheidet, ob dein Widerruf fristgerecht war? Die oder du? Wer bestimmt, wer das Spielgeld behalten darf, der Schummler oder du? Ihr seid alle mutig dabei wenn’s darum geht, irgendwen als Betrüger zu entlarven , zahlen wollt ihr aber trotzdem alle. Jetzt mal meine Frage an dich: Muss ich das verstehen?
[...] Während die Liste der Verfahren des vzbv gegen Online-Abzocker immer länger wird, schießen gleichzeitig neue Angebote wie Unkraut aus dem Boden. Die wettbewerbsrechtlichen Erfolge des vzbv und der Verbraucherzentralen schrecken die Betreiber offensichtlich nicht genügend ab……Lesen Sie den Artikel bei computerbetrug.de Lesen Sie die Kommentare bei Verbraucherschutz.tv IT-Recht in Österreich: Preise müssen klar und deutlich angegeben werden Internetseiten sind irreführend und rechtswidrig, wenn sie die Preisangaben nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext enthalten, heißt es im Urteil. Grundlegende Vertragsbestimmungen wie Preis, Leistung und Bedingungen des Rücktrittsrechtes müssen in deutlicher und verständlicher Form dem Konsumenten übermittelt werden. „Das bedeutet, eine E-Mail mit den Daten muss vor Vertragsabschluss extra an den Verbraucher gehen“, sagt AK-Konsumentenschützer Robert Mödlhammer……Quelle verbraucherschutz.tv [...]