Geschrieben von Rechtsanwalt Frank Weiß gibt es Neuigkeiten auf www.ratgeberrecht.eu: Nach diesen Informationen hat die Content Service Ltd. erfolgreich Widerspruch gegen eine Kontokündigungung der Soparkasse Baden-Württemberg eingelegt und per einstweiliger Verfügung erwirkt, dass die Bank das Konto für den Geschäftsverkehr wieder frei geben musste. In einer ähnlichen Sache war die Münchner Anwältin Katja Günther vor Wochen ebenfalls erfolgreich gegen die Stadtsparkasse vorgegangen. Deren Kontoauflösung war dann aber anschließend vor Gericht zu Ungunsten der Anwältin bestätigt worden.
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Ist ja echt mal interessant werde gleich noch nachträglich eine Mail an die Bank schicken, bei mir wars die Postbank. Den ganzen Artikel gibts übrigens hier http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/abzocke-firma-content-services-ltd.-opendownload.de.html
Das gleiche auch bei der Sparkasse Bamberg und der Go Web Ltd.
“Das Landgericht Bamberg hat der Sparkasse Bamberg jedoch mit einstweiliger Verfügung vom 28.05.2009 aufgegeben, für das o.g. Konto der Go Web Ltd. eingehende Zahlungen bis einschließlich 30.10.2009 entgegenzunehmen und gutzuschreiben. Die Sparkasse Bamberg hat gegen diese einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Bis zu einer Entscheidung über diesen Widerspruch ist die Sparkasse Bamberg aber an die einstweilige Verfügung des Landgerichts Bamberg gebunden.”