Folgende Punkte sind in den planet49-AGB zum aktuellen iPhone-Gewinnspiel zu finden:
3.2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er im Falle eines Gewinns besonders schnell, d.h. per Telefon/Email informiert wird.
5. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden (…) auf postalischem Wege benachrichtigt.
Ja was denn nun?
|
|
verbraucherschutz.tv empfiehlt die Rechtsanwälte Schulze und Greif für kompetenten Rechtsrat rund um Internetabzocke, insbesondere für 1und1-, Deutsche Zentral Inkasso-, outlets- und top-of-software-Geschädigte. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Rechtsberatung und –vertretung mit Kosten verbunden ist.
Hier unverbindlich Kontakt aufnehmen - oder Telefon: 0 371 433 111 0 oder Mail: info@schulze-greif.de und zu Anlegerschutz-Themen wie Solar Millennium AG Dr. Ralf Stoll
Hier weitere Anwaltsempfehlungen finden.




Diskussions-Forum - Kommentieren Sie diesen Beitrag