Commerzbank darf keine Sondergebühr bei Dispo-Überschreitungen kassieren


Das Landgericht Frankfurt hat der Commerzbank untersagt, bei Überschreitungen des vereinbarten Dispo-Kredites ihren Kunden Sondergebühren in Höhe von 5 Euro pro Überweisung zu berechnen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte dagegen erfolgreich geklagt.

Die Überziehungszinsen von 18,78 Prozent seien schon hoch, zusätzliche Gebühren bewerteten die Verbraucherschützer als unangemessen und rechtswidrig, da die Bank das Risiko bei stark überzogenen Konten bereits durch extrahohe Zinsen abdecke.



verbraucherschutz.tv empfiehlt die Rechtsanwälte Schulze und Greif für kompetenten Rechtsrat rund um Internetabzocke, insbesondere für 1und1-, Deutsche Zentral Inkasso-, outlets- und top-of-software-Geschädigte. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Rechtsberatung und –vertretung mit Kosten verbunden ist.
Hier unverbindlich Kontakt aufnehmen - oder Telefon: 0 371 433 111 0 oder Mail: info@schulze-greif.de und zu Anlegerschutz-Themen wie Solar Millennium AG Dr. Ralf Stoll

Hier weitere Anwaltsempfehlungen finden.