Kostenpflicht muss nicht auf den 1. Blick ersichtlich sein

Mit völligem Unverständnis reagieren Verbraucherschützer auf das aktuelle Urteil des LG Frankfurt, das Betreibern von Abofallen-Webseiten Tür und Tor geöffnet. Die 27. Strafkammer hatte die Klage der Staatsanwaltschaft gegen Michael Burat und Katarina Dovcová abgelehnt. Beide spielen Schlüsselrollen in der Szene und zwar als Verantwortliche der Firmen Net Content Ltd bzw. Online Content Ltd.

Die Richter vertraten die Meinung, dass die Kostenpflichtigkeit eines Angebotes nicht auf den ersten Blick ersichtlich sein muss. Dezente Verschleierung der Kostenpflicht ist nicht zwangsläufig Betrug. Dieses Argument reichte aus, um die Angeklagten vom Vorwurf des Betruges frei zu sprechen. Ein Freischein für Abzocker ist das nicht, denn im Klageverfahren gegen unwillige Kunden dürfte jedes Verfahren ein Einzelfall sein. Dabei bleibt völlig unverständlich, warum die Frankfurter Richter den in anderen Fällen gegen andere Firmen ermittelnden Behörden die Anklage-Argumente verweigert. Dieses Urteil macht die gerechte Sache nicht einfacher.


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