Wer Opfer von Abzocker-Seiten geworden ist, der neigt dazu, zu heftig zu reagieren. Das ist es aber nicht wert. Es bringt keinem was, die Seitenanbieter zu beschimpfen, Seiten lange Forenbeiträge zu schreiben oder bei stern.tv anzurufen. Hier mal ein paar Tipps.
A wie Anwalt
Braucht man eigentlich nicht, wenn man nur nicht bezahlen will. Allerdings: Wenn jemand selbst Klage gegen Abzocker einreichen will, dann sollte das ein Anwalt machen, der sich damit auskennt.
B wie Betrug
Es ist und bleibt Betrug, sich Leistungen unter falschem Namen zu erschleichen. Die Verschleierung von Adressen ist kein gutes Mittel, Abzocker zu ärgern
I wie IP
Schaut mal rechts auf das IP-Tool: Da seht ihr klar und deutlich, wie schnell man euch ermitteln kann. Das Internet fällt nicht unter die Bestimmungen des Fernmeldegesetzes und Provider dürfen Adressen herausgeben. Das ist alles nicht so ganz klar geregelt und wartet auf eine eindeutige EU-Richtlinie. Aber verlasst euch nicht drauf…
J wie Jugendschutz
Jugendliche unter 16 sind nur sehr beschränkt geschäftsfähig. Eltern müssen aufpassen, sind aber nach aktuellen Urteilen nicht verpflichtet, Rechnungen ihrer Kinder zu begleichen
K wie Konto
Auf der Rechnung steht immer eine Bankverbindung. Diese Bankverbindung ist der einzig reale Draht zwischen euch und den Abzockern. Beschwert euch bei der Bank. Wenn Banken dafür sensibel werden, dann verweigern sie das Führen eines Kontos und ohne Bankverbindung läuft die Abzockemasche nicht.
R wie Rechnung
Dokumente immer aufbewahren und Inhalte prüfen: Kann die aufgelistete IP-Nummer überhaupt dem Rechnungsempfänger zugeordnet werden oder gehört die IP etwa zum Abzocker selbst?
S wie Sammelklage
Blödsinn, gibt es in Deutschland nicht. Nur ein einzelner Geschädigter kann klagen.
Wird fortgesetzt …

Es geht um drive2u, ich hatte erst erkannt das ich einen Vertrag hatte als ich die Rechnung bekam. Nachdem ich im Internet gelesen hatte das ich auf keinen Fall zahlen soll hab ich dies getan, ja und nun hat mich die OPM Media GmbH verklagt. Gibt es noch andere Personen die verklagt wurden?
Hallo zusammen,
ich habe nach der 2. Mahnung nun eine Klage vom Amtsgericht erhalten. Kläger ist der Herr Frank Drescher (OPM Media GmbH). Kann man überhaupt nach der 2 Mahnung schon Klagen?
Admin: Generell kann man klagen, sobald der Widerspruch vorliegt. Du bist jetzt an einem Punkt, an dem du einen Anwalt brauchst. Wenn du gewinnst müssen die den sogar bezahlen. Aber mal konkret: Hast du einen Mahnbescheid oder eine Klage am Hals? Um welchen Service ging es denn?
hallo!
Mir ist sowas zum ersten Mal passiert und ich kenne mich damit überhaupt nicht aus.
Ich bin der Abzocke von drive2u auf den Leim gegangen und die wollen jetzt um die 100€ von mir.
Ist das jemanden von euch auch schon passiert und was habt ihr gemacht?
Ich würde mich echt über jede Hilfe freuen.
Vielen lieben Dank
Sarah