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	<title>Kommentare zu: Eigent&#252;mer-Sch&#252;tzer gegen Abzockerklausel</title>
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		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2008/05/02/eigentuemer-schuetzer-gegen-abzockerklausel/comment-page-1#comment-37</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 May 2008 11:14:27 +0000</pubDate>
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		<description>Nein nicht unbedingt, aber dieses BGH Urteil k&#246;nnte Auswirkungen haben. &#220;berall dort, wo z.B. in Mietvertr&#228;gen mit Hinweis auf evtl. Verteuerungen auf m&#246;gliche Mietpreiserh&#246;hungen hingewiesen wird, k&#246;nnten diese Klauseln und unwirksam sein. Letztendlich hat das Gericht aber nur in einem bestimmten Vertrag die so genannte Billigkeitspr&#252;fung auch f&#252;r den Fall gefordert, dass Grundpreise am Markt sinken.

Dadurch sinken jetzt erstmal keine Mieten, aber wnen du gegen deinen Mietvertrag klagen m&#246;chtest, weil du denkst, dass etwaige Senkungen nicht an dich weiter gegeben wurden, so hast du mit dem aktuellen BGH-Urteil einen Pr&#228;zedenzfall, der die G&#252;ltigkeit eines Vertrages auf dieser Basis ausgehebelt hat. Dein Vermieter kann nicht nur ausschlie&#223;lich Erh&#246;hungen weitergeben, er muss dies auch bei Preissenkungen tun. Wenn eine Klausel im vertrag nur Erh&#246;hungen vorsieht, dann hat der Vertrag nun beste Chancen auf Anfechtung.
Gr&#252;&#223;e  usch</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nein nicht unbedingt, aber dieses BGH Urteil k&#246;nnte Auswirkungen haben. &#220;berall dort, wo z.B. in Mietvertr&#228;gen mit Hinweis auf evtl. Verteuerungen auf m&#246;gliche Mietpreiserh&#246;hungen hingewiesen wird, k&#246;nnten diese Klauseln und unwirksam sein. Letztendlich hat das Gericht aber nur in einem bestimmten Vertrag die so genannte Billigkeitspr&#252;fung auch f&#252;r den Fall gefordert, dass Grundpreise am Markt sinken.</p>
<p>Dadurch sinken jetzt erstmal keine Mieten, aber wnen du gegen deinen Mietvertrag klagen m&#246;chtest, weil du denkst, dass etwaige Senkungen nicht an dich weiter gegeben wurden, so hast du mit dem aktuellen BGH-Urteil einen Pr&#228;zedenzfall, der die G&#252;ltigkeit eines Vertrages auf dieser Basis ausgehebelt hat. Dein Vermieter kann nicht nur ausschlie&#223;lich Erh&#246;hungen weitergeben, er muss dies auch bei Preissenkungen tun. Wenn eine Klausel im vertrag nur Erh&#246;hungen vorsieht, dann hat der Vertrag nun beste Chancen auf Anfechtung.<br />
Gr&#252;&#223;e usch</p>
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		<title>Von: thomas</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2008/05/02/eigentuemer-schuetzer-gegen-abzockerklausel/comment-page-1#comment-35</link>
		<dc:creator>thomas</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 May 2008 10:21:51 +0000</pubDate>
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		<description>Soll das nun heissen das die Miete auch wieder sinken kann?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Soll das nun heissen das die Miete auch wieder sinken kann?</p>
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