Tarifwechsel nach Debitel-Übernahme


Die nun amtliche Übernahme vom Debitel durch Mobilfunkanbieter Freenet ruft Verbraucherschützer auf den Plan. Sie fürchten, dass Verträge in neue Tarife gewandelt werden könnten und warnen betroffene Verbraucher vor eventuellen Mehrkosten.

Es gelte im Einzelfall genau zu prüfen, ob durch vorgeschlagene Tarifwechsel Mehrkosten entstehen, die so nicht hingenommen werden müssen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte bereits vor wenigen Tagen dem Mobilfunkanbieter debitel eine unzulässige Vertragsänderung zu Lasten von Kunden vorgeworfen. Es geht dabei um 1,95 Euro oder 2,95 Euro für ein zusätzliches Servicepaket auf. Für diese pauschale Verteuerung bestehe aber keine gültige Vertragsgrundlage. Zahlreiche debitel-Kunden waren im April per Postkarte auf das neue und kostenpflichtige Servicepaket aufmerksam gemacht worden.

Aus Verbraucherschutzsicht indiskutabel: Wer sich nicht gegen die Erhöhung ausspricht, bucht automatisch die neuen Optionen. Nach Meinung der Verbraucherzentrale muss die Pauschale aber nur bezahlt werden, wenn der Kunde seine “ausdrückliche Einwilligung” zum Servicepaket gibt.



verbraucherschutz.tv empfiehlt die Rechtsanwälte Schulze und Greif für kompetenten Rechtsrat rund um Internetabzocke, insbesondere für 1und1-, Deutsche Zentral Inkasso-, outlets- und top-of-software-Geschädigte. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Rechtsberatung und –vertretung mit Kosten verbunden ist.
Hier unverbindlich Kontakt aufnehmen - oder Telefon: 0 371 433 111 0 oder Mail: info@schulze-greif.de und zu Anlegerschutz-Themen wie Solar Millennium AG Dr. Ralf Stoll

Hier weitere Anwaltsempfehlungen finden.


Tags: , ,