Die Stiftung Warentest hat genau festgelegt, wie Anbieter mit ihren Testsiegeln werben dürfen. Hersteller und Händler schmücken sich gern mit dem Vertrauen erweckenden Gütesiegel. Inzwischen machen sich diverse Gütezeichen gegenseitig Konkurrenz. Um Missbrauch im Ansatz zu verhindern, haben die Warentester neue Regeln in Kraft gesetzt.
Bisher lediglich als “Empfehlungen” formulierte Werbe-Vorgaben gelten jetzt als “Nutzungsbedingungen”. An ihre Einhaltung sind die Firmen gebunden. Testergebnisse müssen sich klar von anderen Werbeaussagen absetzen. Positive Einzelaussagen zu einem Produkt dürfen nicht allein beworben werden, wenn es daneben auch ungünstigere gibt. Bei Lebensmitteln ist die genaue Produktionsserie mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum zu nennen. Tests, die überholt sind, sollen nicht mehr benutzt werden. Die “Schutzgebühr” zur Nutzung des Test-Logos mit vorgeschriebenen grafischen Elementen beträgt 350 Euro.
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