Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbeaussage «inklusive gratis DSL-Anschluss» keine Irreführung seim wenn der Kunde für den Anschluss tatsächlich einen Pauschalpreis zahlen muss (Az.: 6 U 23/07).
Ein DSL-Anbieter hatte gegen einen Mtbewerber geklagt. Der unbefangene Leser komme zu dem Eindruck, dass der Anschluss umsonst erfolge – dies sei irreführend. Die Richter waren der Auffasung, es sei ausreichend geklärt, dass es sich um einen kalkulierten Mischpreis handelt.
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