Geht es um Abzocke im Internet, so tauchen in den maßgeblichen Verbraucherschutzforen immer wieder die Namen Schmidtlein und Tank auf. Das Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt) hat bereits im Mai 2007 die Gebrüder Schmidtlein wegen intransparenter Preisgestaltung zu einer hohen Vertragsstrafe verurteilt. Das Unternehmen bot auf den unterschiedlichsten Internetseiten Leistungen an, die von den Nutrzern nicht als kostenpflichtige Abos erkannt werden konnten. Die umstrittenen Ansprüche an die Verbraucher werden mit Hilfe vom Rechtsanwalt Tank durchgesetzt. [mehr lesen →]
Archiv fü Februar 2008
24.000 Euro Vertragsstrafe vs. Gebrüder Schmidtlein
Eingestellt am Sonntag, 17. Februar 2008Streitwert in Verfahren um SPAM-Mails
Eingestellt am Donnerstag, 7. Februar 2008Das Oberlandesgericht Hamburg hat schon im Oktober 2007 ein interessantes Urteil gefällt und den Streitwert in Verfahren um unerlaubt versendete E-Mails definiert. Im vorliegenden Fall wurde der Streitwert auf 3000 Euro fest gesetzt. [mehr lesen →]
